EURid, Verwalterin der Europa-Domain .eu, hat im Zuge der Neuregelungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geänderte WHOIS-Regeln verabschiedet.
Demnach scheinen im öffentlichen, webbasierten WHOIS bei der Abfrage einer .eu-Domain, die auf eine juristische Person registriert ist, lediglich die Felder Unternehmen/Organisation, Stadt, Region, Land, Sprache und eMail-Adresse auf. Ist die .eu-Domain auf eine natürliche Person registriert, reduzieren sich die Daten auf die beiden Felder Sprache und eMail-Adresse. Wer also besonders auf Anonymität achten möchte, sollte – gegebenenfalls im Rahmen eines WHOIS-Updates über den Domain-Registrar – eine eMail-Adresse verwenden, die keinen Rückschluss auf die dahinterstehende Person zulässt. Wer selbst wissen möchte, welche Daten EURid zur eigenen Person erfasst hat, kann dazu den »My .eu«-Account verwenden, der über eurid.eu erreichbar ist. Ausserdem betont EURid, dass die WHOIS-Daten nur auf Servern gespeichert werden, die ihren Standort in der EU haben. Die Neuregelungen sind gleichzeitig mit der DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.