WHOIS

Tipps zur Kontaktaufnahme mit Domain-Inhabern

Dank der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzes findet man kaum mehr Informationen im WHOIS zu den Inhabern von Domains. Die Kontaktnahme für alle, damit auch Domain-Investoren, hat sich deutlich erschwert. Aber es gibt Möglichkeiten, den Inhaberdaten nahe zu kommen.

Domain-Investor Elliot Silver teilt in einem Artikel seine Methoden mit, um an Inhaberdaten von Domains zu kommen, wenn sich keine brauchbaren Daten im WHOIS finden. Er verweist zunächst auf die kostenpflichtigen Dienste von DomainTools und DomainIQ, die die WHOIS-Geschichte von Domains vorhalten. Dort wird man fündig, wenn der jetzige Inhaber sich nicht früher schon für den Schutz seiner Daten im WHOIS eingesetzt hat. Als zweiten Schritt empfiehlt Silver den Blick in das Online-Archiv archive.org, das Snapshots von Webseiten speichert, die man einsehen kann. Dort findet man gegebenenfalls Kontaktinformationen des Betreibers einer Domain, die jetzt vielleicht nicht mehr sichtbar sind. Weiter kann man den Registrar einer Domain ausfindig machen, über das WHOIS, und versuchen, über ein Kontaktformular des Registrars den Domain-Inhaber zu kontaktieren. Das geht zum Beispiel beim Domain-Registrar GoDaddy, aber auch bei anderen. Weiter empfiehlt Silver andere Quellen wie LinkedIn, Crunchbase, Twitter, Facebook und ähnliche Dienste, in denen man gegebenenfalls nach der fraglichen Domain suchen kann. Vielleicht findet man jemanden, der früher für den Betreiber der Domain gearbeitet hat und der einem weiterhelfen kann. Schließlich böte sich noch eine Markensuche beim US-Markenamt (USPTO) nach dem Domain-Namen an, die im Falle eines Treffers auch Marken-Inhaberdaten anzeigt.

Gerade letztere Möglichkeit erweist sich wieder einmal als rein US-orientierte Sicht der Vorgehensweise. Natürlich hat man einen viel größeren Blick auf registrierte Marken, und sei es in Form eines Domain-Namens, wenn man gleich auf dem Angebot der World Intellectual Property Organization (WIPO) schaut, die Daten praktisch aller Markenämter vorhält. Zurecht verweist Silver allerdings bei der Anfrage bei Registraren auf Proxy-Dienste, die eMails direkt an den Domain-Inhaber weiterleiten. Registrare, soweit sie mit ICANN ein entsprechendes Registrar Accreditation Agreement (RAA) geschlossen haben, das grundsätzlich nur Domains unter generischen Endungen betrifft, dürfen auf Anfragen Dritter nach Daten eines Domain-Inhabers nur Auskunft erteilen, soweit berechtigte Interessen vorgetragen und belegt werden und die Datenschutzgrundverordnung nicht entgegensteht (Siehe Appendix A, Ziffer 4.1). Das gilt aber auch grundsätzlich bei Auskunftsanfragen. Sollte ein Registrar, bei dem die gesuchte Domain registriert ist, keine Möglichkeit bieten, über ein Kontaktformular unmittelbar den Domain-Inhaber anzuschreiben, kann man zumindest anfragen, ob eine eMail an diesen weitergeleitet wird. Mit Informationen über den Domain-Inhaber ist bei Anbahnung eines Kaufangebots jedenfalls nicht zu rechnen: das verbietet die Datenschutzgrundverordnung.

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