Allen gegenläufigen Bestrebungen durch die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zum Trotz hält die neuseeländische Länderendung .nz daran fest, die WHOIS-Daten für .nz-Domains weiterhin öffentlich zugänglich zu halten.
Wie die zuständige neuseeländische Domain Name Commission (DNC) mitteilt, folgt man damit einer Empfehlung eines unabhängigen Beratungsgremiums. Es sei im Digitalzeitalter essentiell, auf diese Weise Transparenz zu schaffen. Allerdings gibt es eine für die Praxis bedeutende Ausnahme: Privatpersonen, die unter einer .nz-Domain keine erheblichen geschäftlichen Interessen verfolgen, können sich für die »Individual Registrant Privacy Option« (IRPO) entscheiden. In diesem Fall wird zumindest die Adresse und die Telefonnummer des Inhabers einer .nz-Domain nicht öffentlich gemacht; Name und eMail-Adresse sind jedoch weiterhin aus dem WHOIS ersichtlich, wobei man prüft, ob künftig auch die eMail-Adresse ausgeblendet und durch ein anonymes Kontaktformular ersetzt wird. Wer sich für die IRPO interessiert, muss sich an seinen Registrar wenden, der auch die Kosten festlegt.
Man sollte es dem Domaininhaber überlassen, ob er erscheinen will oder nicht.
Unverständlich, daß hier Zwang eingeführt wird bei DE- oder jetzt auch bei CH-Domains (seit 2021) anstatt Freiwilligkeit und die Freiheit, zu entscheiden, ob man erscheinen will oder nicht:
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