Wayback-Machine

Zurück in die Domain-Zukunft

Das Internet gilt allgemein als das schnelllebigste Medium der Welt. Doch was macht ein Markeninhaber, wenn bei Aufruf einer Website eben noch eine unter Verletzung von Markenrechten im geschäftlichen Verkehr genutzte Domain erschien, nunmehr aber der Browser plötzlich in tiefem Schwarz versinkt oder einer Error-Page aufblinkt?

Noch vor nicht allzu langer Zeit bedeutete die Abschaltung einer Webseite oft das Ende für die Geltendmachung eines markenrechtlichen Anspruchs oder auch eines UDRP-Verfahrens, konnte doch eine Nutzung der Internetadresse im geschäftlichen Verkehr bzw. die Nutzung in „bad faith“ kaum mehr nachgewiesen werden. Für Abhilfe sorgt jedoch das gemeinnützige Projekt archive.org: zu den wichtigsten Werkzeugen, um die Historie einer Website festzuhalten, zählt inzwischen deren „Wayback-Machine„. Dank eines Archives von über 40 Milliarden Webseiten können Änderungen rund um eine Domain kostenlos verfolgt werden. Nach Eingabe der Domain erhält man einen stichpunktartigen Index mit historischen Momentaufnahmen von Webseiten. Gerade in Grabbing-Fällen lässt sich damit trotz Abschaltung einer Domain nachweisen, dass und zu welchem Zeitpunkt Inhalte hinterlegt waren.

Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen die Wayback-Machine den Rechteinhabern entscheidend zum Erfolg verholfen haben. So berichtet das Wall Street Journal, dass Computer-Gigant Dell Inc. dank des Suchtools den Streit um DellComputersSuck.com gewann. Zu den ersten Nutzern des Tools zählte die Vodafone Group PLC, die im Jahr 2001 dank Wayback-Machine das Verfahren um die Domain vodaphone.com für sich entschied. Auch der Playboy greift regelmäßig auf die Wayback-Machine zurück, um zu prüfen, ob das Häschen auch am richtigen Platz geblieben ist. Kehrseite der Medaille: wer Einträge zu seiner Seite aus dem Archiv gelöscht haben will, muss sich gesondert an die Betreiber wenden; Anfragen von Dritten werden generell abgelehnt. Spezialisten können über die Datei robots.txt unerwünschte Einträge ihres Webangebots von Anfang an unterbinden.

Wer es etwas kleiner möchte, dem sei die „Google Cache“-Funktion der beliebten Suchmaschine empfohlen. Nach Eingabe des Suchbegriffs erscheint nicht nur eine Trefferliste, sondern zu jedem Link auch ein Verweis auf „Im Cache“. Dort erhält der User einen Blick in die Vergangenheit, wie die gewünschte Seite aussah, als sie von Google indexiert wurde. Auch so lassen sich scheinbar gelöschte Internetauftritte rekonstruieren.

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