Registrarstreit

Etappensieg für SWITCH

Im Streit um die kommerzielle Tochtergesellschaft Switchplus AG hat das Bundesverwaltungsgericht in Bern der schweizer Registry SWITCH eine Atempause verschafft: bis auf weiteres müssen Anordnungen des Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nicht umgesetzt werden.

In der Dauerfehde mit einer Gruppe von elf Hosting-Providern, darunter die Unternehmen Genotec AG, green.ch AG, Hostpoint und Webland AG, kann SWITCH vorerst durchatmen. Hatte das BAKOM die Registry im Rahmen des Aufsichtsverfahrens mit Verfügung vom 11. April 2011 noch verpflichtet, alle so genannten Wholesale-Partnerinnen gleich zu behandeln, hatte nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Erfolg. Wie SWITCH in einer Presseerklärung mitteilt, hatte man in Bezug auf die Maßnahmen des BAKOM die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt; diesem Antrag hat das Bundesverwaltungsgericht am 10. Juni 2011 in einem Zwischenentscheid stattgegeben. Damit darf SWITCH auch weiterhin auf der Startseite seines Internetangebots auf die Registrierungsangebote der hundertprozentigen Tochtergesellschaft Switchplus AG hinweisen. Nach Ansicht des Gerichts erwachse der Konkurrenz dadurch kein ernsthafter Nachteil, da die Bedeutung von Switchplus relativ gering sei. SWITCH hatte geltend gemacht, dass eine Umgestaltung der eigenen Website „mit einem erheblichen Zeitund Kostenaufwand verbunden“ sei und „einen irreversiblen Schaden verursachen“ würde.

Von Bedeutung dürfte dabei auch gewesen sein, dass in einem Parallelverfahren Beschwerden der Provider bei der schweizer Wettbewerbskommission (Weko) erfolglos blieben. Nach Angaben von SWITCH habe die Weko „bereits im Februar 2011 kein unzulässiges Verhalten“ feststellen können; Ende Mai 2011 wurde nun auch eine Aufsichtsbeschwerde „von der Kommission abgewiesen.“.

Bei SWITCH zeigt man sich erfreut: „Diese Entscheide bestätigen uns auf unserem Weg. Wir sind überzeugt, dass Switchplus den Hosting-Markt in der Schweiz bereichert.“, so der stellvertretende Geschäftsführer Constantin Tönz. Anderer Ansicht sind die Provider. Franz Grüter, CEO der green.ch AG, wird von der in Bern ansässigen Tageszeitung „Der Bund“ mit den Worten zitiert: „Es schreit zum Himmel, dass der Staat dabei zuschaut, wie Switch die aus dem Monopolbetrieb generierten Geldmittel dafür einsetzt, seiner Tochter auf juristischem Weg einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu sichern.“. Ende 2009 soll SWITCH über ein Eigenkapital von 49 Millionen Franken verfügt haben.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top