Die Verwaltung von Domain-Namen in der Schweiz steht offenbar vor einschneidenden Änderungen: wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) der Schweizerischen Eidgenossenschaft mitteilt, hat man mit der Prüfung der Aufgabentrennung zwischen Registry und Registrar für .ch-Domains begonnen.
Noch bis Ende März des Jahres 2015 läuft der aktuelle Registry-Vertrag zwischen dem BAKOM und der Stiftung SWITCH, die im amtlichen Auftrag Domain-Namen unterhalb der offiziellen Landesendung .ch vergibt und verwaltet. SWITCH koordiniert also die .ch-Internetadressen mit dem DNS (Domain Name System). Daneben fungiert SWITCH aber auch als Registrar, bietet also ihren Endkunden die Registrierung von .ch-Domains an. Damit steht die Registry SWITCH als Registrar in direkter Konkurrenz mit anderen Registraren und Providern, die Dienstleistungen rund um Domains anbieten. Diese Praxis entspricht nach Ansicht des BAKOM nicht mehr den Marktentwicklungen in der Schweiz und auf der ganzen Welt, da es »die Entstehung eines gesunden Wettbewerbs auf dem Markt für Domainnamen-Registrierung und Webhosting bremst«. Das Amt hat daher damit begonnen, den gesetzlichen Rahmen zur Domain-Verwaltung zu überprüfen; im Mittelpunkt steht dabei die konsequentere Trennung zwischen den technisch-hoheitlichen Aufgaben der Registry einerseits und dem kommerziellen Endkundengeschäft als Registrar andererseits.
Aktuell bestimmt sich die Verwaltung von .ch-Domains nach den Artikel 14 bis 15 der Verordnung vom 6. Oktober 1997 über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV). Ergänzt werden sie durch technische und administrative Vorschriften gemäß Anhang 2.13 der Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation vom 9. Dezember 1997 über Fernmeldedienste und Adressierungselemente (SR 784.101.113 / 2.13). Daneben gibt es eine »Strategie des Bundes für den Umgang mit Internet-Domain-Namen«, vom Bundesrat verabschiedet am 27. Februar 2013. Sie wird bestimmt von zwei grundlegenden Strategiezielen: die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Chancen, welche sich durch das DNS für die Schweiz bieten, müssen effizient genutzt werden; zugleich sind die Risiken, die sich aus der Liberalisierung des DNS für die Schweiz ergeben, zu minimieren.
Wie das BAKOM weiter mitteilt, beginnt die Revision der gesetzlichen Grundlagen mit einer Anhörung von SWITCH zu den angestrebten Änderungen. In einem zweiten Schritt werden sodann alle betroffenen Kreise eingeladen, sich zum konkreten Entwurf zur Revision des gesetzlichen Rahmens zu äussern. Wie ernst es das BAKOM meint, verdeutlicht folgender Hinweis: sollte es zu einer Aufgabentrennung kommen, wird das Amt auch den Übergangsprozess regeln und eng begleiten, um namentlich einen geordneten und fairen Transfer der heutigen Endkundinnen und Endkunden von SWITCH auf die im Markt tätigen Registrare sicherzustellen.