nTLDs

ICANN hat .africa endlich delegiert

Die südafrikanische ZA Central Registry (ZACR) hat ihr Ziel erreicht: wenige Tage, nachdem Mitbewerber DotConnectAfrica (DCA) auch mit einem zweiten Antrag vor dem California Superior Court gescheitert war, hat ICANN die Kontinental-Domain .africa delegiert.

Seit dem 15. Februar 2017 steht damit unter nic.africa die erste funktionsfähige .africa-Domain zur Verfügung. Andere .africa-Domains gibt es bisher allerdings nicht, und das wird bis auf weiteres auch so bleiben. Solange das von DCA initiierte IRP-Verfahren (Independent Review Process) nicht abgeschlossen ist, ist ZACR die Domain-Registrierung nicht gestattet. Im Moment vermag niemand zu sagen, wann das der Fall sein wird; ZACR selbst spricht von einem Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten, bis die Einführung von .africa mit einer Sunrise- und einer Landrush-Phase beginnen kann. Dass DCA am Ende doch noch gewinnt, gilt als unwahrscheinlich, weil die African Union (AU) die DCA-Bewerbung nicht unterstützt; das ist jedoch zwingende Voraussetzung, um den Segen von ICANN zu bekommen. Der Streit um .africa ist also alles andere als entschieden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top