Knapp sechs Wochen nach Beginn der Phase I der Sunrise Period der neuen Europa-Domain .eu (dotEU) hat der Validation Agent PwC (PricewaterhouseCoopers) die ersten .eu-Domains fertig validiert. Läuft alles wie geplant, können sie nach Ablauf der 40tägigen Sunrise Appeal Period online gehen.
Zu den ersten validierten Internetadressen unter .eu zählen die beiden Städte-Domains muenchen.eu und vienna.eu. Wie ein Blick in die WHOIS-Datenbank verrät, war muenchen.eu gleich beim offiziellen Beginn am 7. Dezember 2005 dabei; bereits am 15. Dezember 2006 lagen bei PwC die Nachweisdokumente vor, so dass die Domain inzwischen den Status „accepted“ hat. Die Domain gilt damit als Musterbeispiel für eine ordnungsgemäße Anmeldung. Doch selbst ins solchen Fällen dauert es nunmehr noch weitere 40 Tage, bevor sie aktiviert und im Internet erreichbar ist; erst wenn dann kein Alternative Dispute Resolution Verfahren (kurz ADR) eingeleitet wurde, kann die Domain genutzt werden. Insbesondere Markeninhaber sollten also genau verfolgen, ob und an wen „ihre“ Domain vergeben ist und ob eine Überprüfung angezeigt wäre. Zuständig hierfür ist das Schiedsgericht der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik in Prag, das auf der Website adreu.eurid.eu inzwischen umfangreiche Informationen zum Schlichtungsverfahren veröffentlicht hat. Im Zweifel ist es jedoch ratsam, anwaltlichen Rat hinzuzuziehen, da das Verfahren im Detail sehr komplex ist.
Wer an Phase I mangels Markenrecht nicht teilnehmen durfte, kann vielleicht auf Phase II hoffen, die am 7. Februar 2006 beginnt. Zur Teilnahme berechtigen diesmal auch der Unternehmensname, die Geschäftsbezeichnung, ein Werktitel, die handelsrechtliche Firma und der Familienname. Da für jedes dieser früheren Rechte unterschiedliche Nachweisdokumente vorgelegt werden müssen, sollten die Hinweise der Domain-Registrare exakt beachtet werden; so hat etwa die united-domains GmbH eigens ein Informationsblatt mit Hinweisen zu den Nachweisen veröffentlicht. Man kann an dieser Stelle nur zum wiederholten Male warnen, die formalen Hürden der Anmeldung zu unterschätzen; wer etwa das Deckblatt nicht als erstes Blatt verwendet, riskiert, dass der dort aufgedruckte Strichcode vom Scanner nicht gefunden und somit die Anmeldung zurückgewiesen wird. Ebenso versenden die Anmelder ihre Unterlagen häufig direkt an EURid statt an PwC; wer seinen Fehler erst bemerkt, wenn die Unterlagen wieder im Briefkasten liegen, hat oft die 40-Tagesfrist bereits versäumt.
Wie schon für Phase I gilt auch für Phase II: wer teilnehmen will, sollte seine Wunsch-Domains schon jetzt vormerken, um sie später automatisiert zur Anmeldung bringen zu lassen und so die Zuteilungschancen erheblich zu erhöhen. Gleiches gilt natürlich auch für die Live-Registrierung, die am 07. April 2006 beginnt und den Einführungsprozess abschliesst; Registrare wie die united-domains GmbH nehmen Vormerkungen ab sofort entgegen.