dotEU-Special

Fragen und Antworten zu .eu

Die EU-Kommission hat entschieden: EURid, ein belgisches Konsortium, soll die Registry (Vergabestelle) für die neuen .eu-Domains werden. EURid ist damit quasi die »DENIC auf Europa-Ebene«.

Mit einem Beginn der ersten Registrierung ist gegen Ende 2003 zu rechnen. Unser »dotEU«-Special gibt Antworten auf die sieben häufigsten Fragen rund um die neue Europa-Domain.

Frage 1: Was ist dotEU?

Nachdem erstmals im Jahr 1996 ein Vorstoß gewagt wurde, haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat mit der Verordnung Nr.733/2002 vom 22. April 2002 schließlich den rechtlichen Grundstein für die Einführung der »Domäne oberster Stufe .eu«, abgekürzt dotEU, gelegt. Ziel der dotEU-Verordnung ist die Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs und die Stärkung des europäischen Binnenmarkts im Internet, um so die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Hierzu wird nach dem Willen der europäischen Institutionen die neu geschaffene Top Level Domain .eu ein Eckstein in der Verwirklichung der vier Grundfreiheiten des Artikels 14 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft): freier Verkehr von Personen, Waren, Personal und Dienstleistungen. Da eine Ausdehnung der Verordnung auf europäische Drittländer bereits vorgesehen ist, dient .eu auch der Integration künftiger Mitgliedsstaaten und trägt zur Verhütung der Gefahr einer digitalen Kluft zu den europäischen Nachbarstaaten bei.

Frage 2: Warum überhaupt eine eigene Domain-Endung für Europa?

Mit einer eigenen europäischen Top Level Domain wird versucht, der US-amerikanischen Dominanz im Internet Paroli zu bieten. Gerade im internationalen Bereich herrscht ein starkes Übergewicht der .com-Domains. Insbesondere amerikanische Unternehmen und Organisationen sind fast ausschließlich unter dem berühmten »dotCOM« im Web präsent und blockieren so zahlreiche Adressen. EU-Unternehmen mussten bislang in jedem europäischen Land unter einer anderen Top Level Domain auftreten, also zum Beispiel unter .de in Deutschland und .es in Spanien. Durch die neuen .eu-Domains wird dieser Wettbewerbsnachteil der Europäer beseitigt. Der europäische Wirtschaftsraum erhält durch die einheitliche Endung eine eigene Identität und grenzt sich dadurch klar vom amerikanischen und asiatischen Wirtschaftsraum ab.

Unangetastet bleiben die Mitgliedsstaaten in der Verwaltung ihrer eigenen nationalen Länder-Endung (ccTLD). Die Verwaltung von .de wird also auch in Zukunft durch die DENIC erfolgen und durch .eu nicht eingeschränkt. Zusätzlich zu den einzelstaatlichen Endungen erweitert .eu lediglich das Angebot an Top Level Domains über die Grenzen der Mitgliedsstaaten hinaus.

Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für die Einführung von .eu aus?

Nachdem mit einiger Verzögerung mit EURid nun ein Kandidat für die dotEU-Vergabestelle feststeht, sollte .eu zügig Gestalt annehmen. Zunächst müssen die Verträge verhandelt und unter zeichnet werden. Danach werden alle Beteiligten ein Registrierungs-Reglement ausarbeiten und von den Mitgliedsstaaten, dem so genannten Kommunikationsausschuß, prüfen lassen. Wenn diese Registrierungsregeln implementiert sind, ist noch die Deligierung der Aufgaben durch ICANN an die neue Registry abzuschließen. Erst dann darf EUrid Domain-Registrare akkreditieren, die die .eu-Domains dann ihren Kunden und Resellern anbieten dürfen. Es folgt die Ausarbeitung der Regeln für eine Sunrise Period. Und schließlich wird die Registry mit der eigentlichen Arbeit beginnen: mit der Vergabe und Verwaltung von .eu-Domains.

Wieviel Zeit die einzelnen Schritte noch in Anspruch nehmen werden, bleibt dabei unklar. Bisher wurde seitens der Kommission noch jede gesetzte Frist überschritten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die ersten Registrierungen gegen Ende 2003 beginnen werden.

Frage 4: Wird es bei dotEU ebenfalls eine Sunrise Period wie bei .info/.biz geben?

Wie schon bei der Einführung anderer neuer Top Level Domains ist auch für dotEU vor Beginn der allgemeinen Registrierungsphase eine spezielle Vorabregistrierungsfrist geplant, in der Inhaber von Kennzeichnungsrechten, die nach nationalem und/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, ihre Domain-Namen bevorzugt anmelden können. Darunter fallen in erster Linie die Inhaber von Markenrechten. Auch Einrichtungen des öffentlichen Rechts sollen in der Sunrise Period bevorrechtigt Domains registrieren können. Ziel ist die Verhinderung spekulativer und missbräuchlicher Eintragungen von .eu-Domains.

Für die Phase der allgemeinen Registrierung werden noch verschiedene Verfahren geprüft. Favorisiert wird jedoch auch hier das bekannte Prioritätsprinzip »First come, first served« (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst), welches von den europäischen Institutionen auch als »Windhund-Verfahren« bezeichnet wird.

Frage 5: Welche Beschränkungen wird es bei Registrierung von .eu-Domains geben?

Die Details der Vergabemodalitäten für die neuen .eu-Domains stehen noch nicht fest. Zwischen den Mitgliedsstaaten der EU ist strittig, ob die Vergabe nach eher liberalen Grundsätzen (vergleichbar den .de-Domains) oder eher restriktiv (vergleichbar etwa der französischen .fr-Domain) gehandhabt werden soll.

Grundsätzlich sollen folgende Personen und Unternehmen zur Registrierung von .eu-Domains berechtigt sein.

(a) natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft

(b) Unternehmen mit satzungsgemäßen Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft

(c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft

Für die Zukunft ist an eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten zum Beispiel für Personen und Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bereits angedacht. Die Schweiz wird jedoch nicht dabei sein, da sie 1992 den Beitritt zur EWR im Rahmen einer Volksabstimmung abgelehnt hat.

Daneben wird für geographische Begriffe wie »bayern.eu« oder »france.eu« nach speziellen Lösungsmöglichkeiten gesucht, um langwierige juristische Auseinandersetzungen, wie etwa um die Domain deutschland.de von vorneherein zu verhindern. Die Mitgliedstaaten haben hierzu eine begrenzte Liste an Namen und Bezeichnungen vorgelegt, die ihre politische oder gebietskörperschaftliche Organisation betreffen. Diese Begriffe dürfen dann nicht als Domain registriert werden oder können nur unterhalb von eigenen Third Level Domains vergeben werden.

Ergänzend wird an Regelungen gearbeitet, die den Status von Domains betreffen, deren Registrierung nicht verlängert wird (Problem der sog. expiring domains).

Sollte es zu Streitigkeiten um .eu-Domains kommen, ist ein eigenes Schiedsgericht vorgesehen. Die Verordnung nimmt in diesem Punkt auf die World Intellectual Property Organisation (WIPO) Bezug. Daher dürfte mit einem der UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) ähnlichen Verfahren zu rechnen sein, wie es die WIPO bereits seit Jahren unter anderem für .com-Domains anbietet. Daneben bleibt auch der Gang vor ein ordentliches Gericht möglich; es wird vom Schiedsgericht insofern nur ergänzt.

Frage 6: Was ist von Angeboten zur kostenpflichtigen Vorregistrierung von .eu-Domains zu halten?

Zahlreiche Angebote mit kostenpflichtiger Vorregistrierung von .eu-Domains kursieren im Internet und verunsichern die User. Es ist zu empfehlen, diese Angebote vorerst zu meiden. Solange die Vergabebedingungen nicht im Detail festgelegt sind, kann kein seriöser Anbieter verbindliche Registrierungen für .eu-Domains entgegen nehmen. Die Gegenleistung für die zu zahlenden Gebühr, die in ihrer Höhe zumeist täuschend ähnlich wie die tatsächliche Registrierungsgebühr einer Domain bemessen ist, besteht lediglich in der automatisierten Eintragung in eine Datenbank des Anbieters.

Zu empfehlen sind vielmehr Angebote, die statt einer Bearbeitungsgebühr mit einer reinen Erfolgsgebühr verbunden sind und nur dann fällig werden, wenn die Wunsch-Domain tatsächlich zu eigenen Gunsten registriert wird. Eine Bearbeitungsgebühr ist allein in den Fällen ratsam, in denen etwa im Rahmen der Sunrise Period Inhaber von Kennzeichenrechten ihre Domains bevorzugt anmelden können und dies vom Registrar mit der Bearbeitung von Dokumenten (wie zum Beispiel der Markenurkunde) übernommen wird. Für solche Sunrise-Domains gilt im Gegenzug, dass die gewünschte Domain auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anmeldung gebracht werden kann.

Eine kostenlose Vorregistrierung von .eu-Domains bieten zum Beispiel Angebote wie doteu.info. Bei dieser Vorregistrierung stellt der Kunde auch sicher, dass er mögliche Anmeldefristen nicht versäumt.

.eu-Domains kann man kostenlos unter dotEU.info vormerken lassen.

Frage 7: Wie erfolgreich werden die neuen .eu-Domains sein?

Grundsätzlich ist das Potential riesig: der europäische Wirtschaftsraum mit seinen 380 Millionen Einwohnern ist mit einem Bruttoinlandsprodukt aller Mitgliedsstaaten in Höhe von etwa 8.500 Milliarden Euro nach den USA die zweitgrößte »Volkswirtschaft« der Welt. Für europäische Unternehmen wird .eu schon deshalb interessant werden, weil sie hier einen Ausgleich zur stark US-amerikanisch dominierten Top Level Domain .com haben und ihrer europäischen Identität Ausdruck verleihen können.

Entscheidend für den Erfolg von dotEU wird letztlich sein, wie die Vergabebedingungen ausgestaltet werden. Hier besteht die Gefahr, dass ein allzu bürokratischer Registrierungsablauf mit zahlreichen Einschränkungen potentielle Kunden abschrecken wird. Je ähnlicher aber dotEU ihrem großen Vorbild .com wird, desto erfolgreicher werden die .eu-Domains wohl werden. Sollten sich liberale Strömungen durchsetzen, wird nach Expertenschätzungen das Potential von .eu mindestens doppelt so groß sein wie das der neuen Endung .info. Und .info galt bereits ein Jahr nach Einführung im Domain-Handel als klarer Aufstiegsaspirant in die elitäre Liga der erstklassigen Top Level Domains mit Branchenprimus .com und den nationalen Länder-Endungen .de, .at und .ch.

Weitere Informationen finden Sie unter dotEU.info.

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