dotEU

So schützen Sie sich vor Abzockern!

Obwohl die europäische Top Level Domain .eu (dotEU) noch gar nicht gestartet ist, hält sie bereits jetzt die Domain-Welt in Atem. Zu schaffen machen dabei zum Beispiel Betrugsversuche durch kostenpflichtige – aber meist nutzlose – Vorregistrierungen. Doch auch Unternehmen sollten sich schon jetzt für den Fall vorbereiten, wenn im Jahr 2003 endlich der Startschuss für die Registrierung der neuen Domains fällt.

Warnung vor Betrugsversuchen

Nach Betrugsversuchen in Europa warnt nun auch der amerikanische Registrar Namescout.com vor kostenpflichtigen Vormerkungen. Rob Hall, Präsident von Namescout, weist mit Blick auf die Neueinführung anderer TLDs ausdrücklich darauf hin, dass mit Betrügern zu rechnen ist. Dabei wird etwa allein für die unverbindliche Vormerkung von Domains eine Gebühr verlangt, ohne hierfür eine adäquate Gegenleistung zu bieten. Zumeist erhält man lediglich den automatisierten Eintrag in eine Datenbank. Um die Täuschung zu verstärken, ähneln diese Gebühren in ihrer Höhe stark den sonst üblichen Registrierungskosten. Namescout rät daher, bei .eu-Vormerkungen folgende Checkliste zu beachten, um sich vor Abzockversuchen zu schützen:

1. Ist die Vormerkung an sich in jedem Fall kostenfrei?

2. Muss man zahlen, wenn die Vormerkung erfolglos bleibt?

3. Kann die Vormerkung jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden?

4. Wenn Sie Inhaber von Markenrechten sind: Ist der gewählte Anbieter in der Lage, auch die zu erwartende Sunrise Period abwickeln zu können?

Nur wenn die Vormerkung kostenfrei ist, Gebühren erst im Fall einer erfolgreichen Registrierung fällig werden, eine Löschung jederzeit möglich ist und der Registrar in der Vergangenheit bereits erfolgreich zum Beispiel bei der neu eingeführten Top Level Domain .info an der Verwaltung und Organisation einer Sunrise Period für die bevorrechtigte Anmeldung von Domains durch Kennzeicheninhaber teilgenommen hat, kann er empfohlen werden.

Namescout rät daneben, Vormerkungen nur bei von ICANN akkreditierten Registraren vorzunehmen. Da die Europäische Union dotEU aber gerade als Gegengewicht zur amerikanisch dominierten .com aufbauen und möglichst unabhängig von ICANN sein will, kann dieses Kriterium in diesem Fall nicht herangezogen werden.

Weitere Informationen zu dotEU und kostenlose Vormerkung von .eu-Domains unter:
> www.dotEU.info

.eu-Checkliste für Unternehmen

Noch bis 25. Oktober läuft die Frist für die Bewerber um die Registry (Vergabestelle) von dotEU; die Details der Vergabebedingungen stehen also derzeit noch gar nicht fest. Für Unternehmen heisst es aber schon jetzt, die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um vom Registrierungsbeginn nicht überrascht zu werden.

.eu verspricht zweifellos das größte Potential aller neu eingeführten Domain-Endungen. Und in Zeiten des weltweiten Cybersquattings sind Domains ein wichtiger Faktor für Marketingstrategien. Wer sich nicht ausreichend auf den Start von .eu vorbereitet, dem droht nicht zuletzt von Mitbewerbern Gefahr für eigene Rechte. Folgende Schritte sind daher zu beachten:

1. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über Ihre Vermögenswerte im Internet, in erster Linie alle Ihre Domains. Oftmals wurden Domains auf verschiedene Inhaber oder admin-c angemeldet, so dass man leicht den Überblick verliert. Konzentrieren Sie daher die Verwaltung, in dem Sie etwa ein eigenes Portfolio zur Domain-Verwaltung anlegen. Auch ein Blick auf die Konkurrenz kann nicht schaden: hat sich ein Mitbewerber etwa nur seine Marken als Domain angemeldet oder setzt er auch auf allgemein beschreibende Begriffe, um zusätzlich Besucher auf seiner Website zu gewinnen? Oder planen Sie neue Produkte? Je schneller man sich die entsprechenden Domains sichert, desto geringer ist die Gefahr, die Registrierung zu verpassen.

2. Wählen Sie dann die Domains aus, die Sie auch unter .eu anmelden wollen. Dabei ist Rücksprache mit anderen Abteilungen wie dem Marketing oder den Unternehmensjuristen zu empfehlen. Räumen Sie diesen Domains Priorität bei der geplanten Sunrise-Period ein, um sie auf jeden Fall zu erhalten. Da in der Sunrise-Period aller Voraussicht nach Inhaber von Markenrechten bevorzugt werden, sollten Sie auch diese Anmeldungen überprüfen. Und da dotEU eine europäische Endung sein wird und es zu Konflikten mit gleichnamigen oder ähnlichen Marken aus anderen Ländern Europas kommen kann, kann auch hier Markenrecherche und juristische Vorbereitung nicht schaden.

3. Abschliessend ein nicht zu unterschätzender Rat: legen Sie einen Ansprechpartner in Domain-Angelegenheiten fest. Wenn Fristen einzuhalten sind, ist oft rasches Handeln gefragt. Wer dann erst die einzelnen Abteilungen abklappert, hat meist das Nachsehen.

Um festzustellen, wer als Inhaber oder admin-c einer Domain eingetragen ist, ist eine WHOIS-Abfrage erforderlich:
> www.checkdomain.com

Ein kostenloses Portfolio zur Verwaltung aller Ihrer Domains können Sie anlegen unter:
> www.united-domains.de

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top