ccTLDs

Afilias wird wegen der Verwaltung der Endung .io verklagt

Der Streit um die Top Level Domain .io, offizielles Länderkürzel des Britischen Territoriums im Indischen Ozean, verschärft sich. Am 28. Juli 2021 erhoben die Chagos Refugees Group UK (CRG UK) und The Crypto Currency Resolution Trust (CCRT) Klage bei der Organization for Economic Cooperation and Development (OECD).

Die Klage richtet sich gegen Afilias Ltd. und die beiden Tochtergesellschaften 101 Domain GRS Limited und Internet Computer Bureau Limited. Ziel ist es, eine Redelegierung von .io zu erreichen oder zumindest einen erheblichen finanziellen Anteil am Profit von .io zu erhalten. Die Klage geht zurück auf ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 25. Februar 2019; das Gericht kam damals zu der Ansicht:

the United Kingdom is under an obligation to bring to an end its administration of the Chagos Archipelago as rapidly as possible.

Zu praktischen Folgen kam es bisher dennoch nicht. Problematisch bleibt: Endet die britische Verwaltung des Chagos-Archipels, endet damit grundsätzlich auch das Britische Territorium im Indischen Ozean; sollte »io« daraufhin aus der ISO 3166-1-Standardliste gestrichen werden, müsste auch .io gestrichen werden. Bis wann über die Klage entschieden wird, ist aktuell nicht abzusehen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top