Internetkriminalität

»Löschen statt Sperren« ist laut dem Jahresbericht der Bundesregierung weiterhin die erfolgreichste Methode gegen kinderpornografische Inhalte

Nach einem Bericht der Bundesregierung sind die Bemühungen der Umsetzung des Grundsatzes »Löschen statt Sperren« im Jahr 2020 erfolgreich gewesen: von den im Inland gehosteten Inhalten waren innerhalb einer Woche nahezu alle gemeldeten kinderpornographischen Inhalte gelöscht.

Am 21. Juli 2021 hat die Bundesregierung den »Bericht über die im Jahr 2020 ergriffenen Maßnahmen um Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs« veröffentlicht. In Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren wie dem Bundeskriminalamt (BKA), der länderübergreifenden Stelle jugend schutz.net, dem eco-Verbandes der Internetwirtschaft e.V., der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V. und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, vormals bekannt als Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Eine Evaluierung der Löschbestrebungen im In- und Ausland erfolgt seit dem Jahr 2010. In der Regel werden Hinweise auf Telemedienangebote mit kinderpornografischem Inhalt von Dritten an Polizeidienststellen oder an die genannten Beschwerdestellen gemeldet. Sofern es sich um Inhalte handelt, die in Deutschland gehostet werden, leitet das BKA die zur Strafverfolgung in Deutschland erforderlichen Schritte ein und informiert den Provider. Soweit es sich um im Ausland gehostete Inhalte handelt, leiten die Beschwerdestellen die Hinweise an die INHOPE-Beschwerdestelle weiter; INHOPE ist der internationale Dachverband der Beschwerdestellen.

Wesentlicher Gegenstand des 27-seitigen Berichts ist die statistische Auswertung der Löschbemühungen für das Jahr 2020 sowie eine Übersicht von Maßnahmen, die auf die Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b StGB abzielen. Die Basis für die Erhebungen bildet die Anzahl der jährlich beim Bundeskriminalamt sowie den oben genannten Beschwerdestellen eingegangenen berechtigten Hinweise auf kinderpornografische Inhalte; die tatsächliche Gesamtzahl von Missbrauchsdarstellungen im World Wide Web bildet er nicht ab. Demnach wurden im Jahr 2020 insgesamt 6.821 (2019: 7.639) Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im WWW (In- und Ausland) durch das BKA und die Beschwerdestellen statistisch erfasst. 1.728 Fälle (25,3 Prozent) waren im Inland und 5.093 Fälle (74,7 Prozent) im Ausland gehostet (2019: 1.857 Fälle bzw. 24,3 Prozent im Inland; 5.776 Fälle bzw. 75,7 Prozent im Ausland). Die Löschung der im Inland gehosteten kinderpornographischen Inhalte gelingt dabei in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte, da die Anzahl der Verfahrensschritte geringer ist. So wurden 73,4 Prozent aller Inhalte in der Bundesrepublik spätestens nach zwei Tagen gelöscht; nach einer Woche waren dann 98,6 Prozent gelöscht. Der durchschnittliche Verfügbarkeitszeitraum im Internet lag bei 1,66 Tagen. Im Ausland waren 61 Prozent aller Inhalte nach einer Woche gelöscht. Nach vier Wochen lag der Anteil gelöschter Inhalte bei 81 Prozent. Nicht gelöschte beziehungsweise nicht löschbare Inhalte werden in der Regel der BPjM zur Durchführung des Indizierungsverfahrens zugeleitet.

Die hohen Löschquoten und die vergleichsweise kurzen Bearbeitungszeiten belegen, dass das Konzept »Löschen statt Sperren« insgesamt wirkungsvoll ist,

so Bundesjustiz- und –familienministerin Christine Lambrecht. An den umstrittenen Netzsperren will man gleichwohl festhalten:

Doch das Löschen kinderpornographischer Inhalte alleine reicht nicht.

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