AG München

»Frag den Staat« veröffentlicht den Beschlagnahmebeschluss zu letztegeneration.de

Im Mai 2023 hat das Amtsgericht München die Beschlagnahme der Domain letztegeneration.de angeordnet. Das Informationsportal fragdenstaat.org hat den bisher unveröffentlichten Beschluss nun in weiten Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die »Letzte Generation«, ein Bündnis von Klimaaktivisten in Deutschland und in Österreich, gilt nach Einschätzung des Nachrichtenmagazins »Der Spiegel« als so verhasst wie wohl keine andere Umweltgruppe. Dass ihre Aktionen den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB erfüllen können, haben Gerichte in der Vergangenheit mehrfach geurteilt (so zum Beispiel LG Berlin, Urteil vom 18.01.2023 – Az. 518 Ns 31/22). Unter Juristen umstritten ist dagegen, ob die »Letzte Generation« auch eine kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 StGB darstellt – samt deutlich höherer Strafandrohung. Eine Vereinigung in diesem Sinne ist dabei nach § 129 Abs. 2 StGB ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses; danach müssen ein organisatorisches, ein personelles, ein zeitliches und ein interessenbezogenes Element gegeben sein. Kriminell ist sie, wenn Zweck und Tätigkeit der Vereinigung auf die Begehung von Straftaten gerichtet sind, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Die Generalstaatsanwaltschaft München sah diese Voraussetzungen für die »Letzte Generation« als erfüllt und beantragte beim Amtsgericht München daher auf Grundlage der §§ 94 Abs. 2, 98 Abs. 1, 162 Abs. 1 StPO die Beschlagnahme der Domain letztegeneration.de.

Das Amtsgericht München ist dem gefolgt und hat mit Beschluss vom 23.05.2023 (Az. ER V Gs 6287/23) die Beschlagnahme der Domain angeordnet. Wie aus der von fragdenstaat.org veröffentlichten, im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten teilweise geschwärzten Entscheidung hervorgeht, sei die »Letzte Generation« eine Vereinigung von Aktivisten aus der Umweltschutzbewegung mit dem erklärten Ziel, durch Mittel des selbst so bezeichneten »zivilen Ungehorsams« Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Klimakrise zu erzwingen. Dabei würden die Aktivisten bei ihren Aktionen immer wieder bewusst und zielgerichtet Straftaten begehen, um die öffentliche Aufmerksamkeit zu erreichen und in ihrem Sinne auf den Klimawandel aufmerksam zu machen. Insbesondere würden Sachbeschädigungen am Eigentum Unbeteiligter und Nötigungen von unbeteiligten Passanten zielgerichtet begangen. Die Vereinigung verfüge dabei über eine straffe Organisationsstruktur, wobei bereits in der Konzeption der Struktur auf konspirative Absicherung der Führungspersonen geachtet worden sein soll (»Need to know«-Prinzip). Es existiere zudem eine zentrale Verwaltung der Finanzen; die Vereinigung finanziere sich praktisch ausschließlich über Spendengelder. Die Rubrik »Mitmachen« auf der Website der Vereinigung diene ersichtlich der Rekrutierung neuer Mitglieder. Insgesamt gehe von der Vereinigung »Die Letzte Generation« eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus.

Aufgrund Kontoauswertung und den dazugehörigen Abfragen von IP-Adressen habe ermittelt werden können, dass einer der Beschuldigten die Kosten für den Server bei der Fa. Hetzner Online GmbH trage, auf dem die Homepage der »Letzte Generation« gehostet sei. Die Domain der Homepage werde über die Strato AG verwaltet. Da die Homepage ein wesentliches Tatmittel darstelle, sei deren Beschlagnahme gerechtfertigt und ein milderes Mittel nicht ersichtlich. Die physische Beschlagnahme des Servers/Datenträges könne durch freiwillige technische Umleitung der Domain »letztegeneration.de« zu einer IP-Adresse des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaates Bayern vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung abgewendet werden. Von dauerhaften Erfolg war die Beschlagnahme der Domain jedoch nicht. Beim Aufruf der Domain letztegeneration.de wird man inzwischen auf die Domain letztegeneration.org samt der darunter erreichbaren Website weitergeleitet.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top