Der chilenische Corte Suprema hat eine Entscheidung getroffen, die den Initiatoren der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Haare zu Berge stehen lassen dürfte: auf Grundlage des nationalen Informationsfreiheitsgesetzes hat das Gericht den Anspruch eines Klägers bejaht, eine Aufstellung aller .cl-Domains samt »renewal date« zu erhalten.
Auch wenn es in der Pressemitteilung nicht ausdrücklich gesagt wird, legt sie nahe, dass damit künftig ein problemloser Einblick in die WHOIS-Daten für sämtliche .cl-Domains möglich ist. Die ernsthaften und konkreten Einwendungen von NIC Chile, der für .cl zuständigen Registry, teilte das Gericht danach nicht; insbesondere war es nicht der Ansicht, dass die Daten vertraulich und von strategischer wie wirtschaftlicher Bedeutung sind. In einer ersten Stellungnahme bedauerte NIC Chile das Urteil und seine negativen Auswirkungen für die rund 600.000 Inhaber von .cl-Domains; Spam und Phishing ist damit erleichtert möglich. Zugleich gab man an, eine Politik der Pflege und des Schutzes der von den Nutzern bereitgestellten Daten entwickeln zu wollen. Wie diese aussieht, ist aktuell aber noch offen.