.eu (dotEU)

Vorsprung durch Markengrabbing?

Der Run auf die neuen .eu-Domains treibt immer seltsamere Blüten: wie markenbusiness.com berichtet, sind in den vergangenen Wochen und Monaten verstärkt allgemeinbeschreibende Begriffe mit der Endung .eu als Marke angemeldet worden. Offensichtlich haben Domain-Grabber jetzt also auch Markengrabbing für sich entdeckt.

Tatsächlich finden sich im Markenregister des deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München ohne langwierige Suche zahlreiche generische Begriffe mit der Endung .eu, wie zum Beispiel recht.eu, anwalt.eu oder kanzlei.eu; die genannten wurden sämtlich am 20. April 2005 als Marke in den Dienstleistungsklassen 35, 38 und 42 angemeldet. Und die Liste lässt sich leicht fortsetzen: ob musik.eu, sport.eu, aktien.eu, fonds.eu, wein.eu, urlaub.eu, immobilien.eu, geld.eu oder golf.eu – kaum ein Sachgebiet wird ausgelassen. Teilweise datieren die Marken aus dem Jahr 2002 oder noch früher, so etwa chat.eu, die am 12. April 2002 angemeldet wurde. Doch damit ist längst nicht Schluss: noch weitaus länger ist die Liste mit den vom DPMA zurückgewiesenen Anmeldungen, darunter echte Perlen wie domain.eu, lastminute.eu oder shopping.eu.

Das Ziel der Markenanmeldungen ist leicht zu durchschauen: Inhaber von Markenrechten sind zur Teilnahme an der Sunrise Period von .eu berechtigt, können sich also die begehrten generischen Internet-Adressen vor der breiten Öffentlichkeit sichern und so den entscheidenden Schritt zuvorkommen, wenn denn ihr Plan aufgeht. Offensichtlich rechnet man auch damit, die Domains teuer verkaufen zu können, denn allein für die Markenanmeldung sind in der Regeln mindestens EUR 300,– zu bezahlen; hinzu kommen in jedem Fall die Gebühren für die Sunrise Period sowie die Registrierungsgebühren.

Doch ob das alles letztlich von Erfolg – sprich einer erfolgreichen Domain-Registrierung – gekrönt ist, muss man bezweifeln. Zum einen diskutiert EURid derzeit die Festlegung eines Stichtages; nach diesem Tag angemeldete Marken berechtigen dann nicht mehr zur Teilnahme an der Sunrise Period. Zum anderen hat EURid anlässlich des ICANN-Meetings in Luxemburg nochmals ausdrücklich bestätigt, dass zum Beispiel die Wortmarke business.eu zur Anmeldung von businesseu.eu und business-eu.eu, berechtigt, nicht aber für die Domain business.eu. Mit so mancher Enttäuschung müssen also auch .eu-Markengrabber noch rechnen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top