Corona-Krise

united-domains senkt die Mehrwertsteuer für Domains

Aus Anlass der Corona-Krise gelten seit dem 01. Juli 2020 reduzierte Mehrwertsteuersätze. Auch Kunden der united-domains AG, deren Projekte domain-recht.de und der Domain-Newsletter sind, profitieren von einer Senkung der Mehrwertsteuer.

Als Teil eines Konjunkturpaketes mit einem Volumen von EUR 130 Milliarden hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, die Mehrwertsteuer befristet vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu senken. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent. Mit der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer will die Bundesregierung in erster Linie den Konsum wieder ankurbeln und der durch die Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogenen deutschen Wirtschaft neuen Schub geben. Neben Bürgerinnen und Bürgern kommt die Senkung auch Unternehmen aller Branchen zugute, die von zusätzlichen Einkäufen profitieren. Viele Domain-Registrare geben diese Reduzierung der Mehrwertsteuer an ihre Kunden weiter, soweit Leistungen darunter fallen.

Die Preisdarstellung auf der Website wird jedoch nicht angepasst, das heißt, die Kunden sehen die Reduktion des (Brutto-) Preises erst auf ihrer Rechnung. Sofern der für den Kunden anwendbare Mehrwertsteuersatz bekannt ist, wird versucht, auf der Website united-domains.de die jeweils anwendbaren Endpreise inklusive Mehrwertsteuer anzuzeigen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Kunde ein Kundenkonto hat und darin eingeloggt ist. Sollte es nicht möglich sein, das Land individuell zu identifizieren, wird in der Regel der Preis inklusive der deutschen Mehrwertsteuer als Orientierung angezeigt. Der tatsächliche Endpreis kann dann je nach Land noch abweichen. Er wird allen Kunden jedoch auf jeden Fall vor Abschluss einer verbindlichen Bestellung rechtzeitig angezeigt.

Der anzuwendende Mehrwertsteuersatz richtet sich bei in der EU, in der Schweiz, in Liechtenstein und in der Türkei ansässigen Kunden grundsätzlich nach dem Land, in dem sie ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz haben. Für Kunden mit Sitz ausserhalb Deutschlands kann es also zu Abweichungen kommen. Aufgrund der kurzen Zeit zwischen der Ankündigung der Mehrwertsteuersenkung und deren Inkrafttreten sind derzeit noch nicht alle betroffenen Sachverhalte und deren Umsetzung vollständig geklärt. Im Einzelfall kann es daher zur Verzögerung bei der Rechnungsstellung für bestimmte Leistungen kommen.

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