nTLDs

.swiss startete am 07. September 2015 mit der Sunrise Phase

Die von der Schweizerischen Eidgenossenschaft verwaltete nTLD .swiss steht vor ihrer Premiere: am 7. September 2015 beginnt die offizielle Sunrise-Phase.

Sie betrifft ausschliesslich Begriffe, die im Trademark Clearinghouse als Marken registriert sind, Bezeichnungen für öffentlich-rechtliche Körperschaften, Organisationen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts und Begriffe, die vom schweizerischen Kennzeichenrecht geschützt sind (wie zum Beispiel Marken, AOC’s, eingetragene Firmennamen). Die Sunrise endet am 09. November 2015; die allgemeine Registrierung beginnt dann am 11. Januar 2016. Das Interesse an .swiss gilt als überdurchschnittlich hoch: der Registrar Switchplus meldet etwa, dass bereits 40.000 Vormerkungen eingegangen sind. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) plant eine Werbekampagne, die CHF 1,5 Mio. kostet. Allerdings haben die Domains ihren Preis: bei Switchplus kosten sie CHF 120,– pro Jahr; davon fliessen CHF 90,– an den Bund, der so mittelfristig die Betriebskosten decken will. Eine Liste aller .swiss-Registrare will das BAKOM auf nic.swiss bekanntgeben.

Ein Faktenblatt zu .swiss finden Sie hier.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top