.eu (dotEU)

Sunrise Period als Allheilmittel?

Und täglich grüsst der Grabber: bei der Einführung der neuen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) stellt sich wie bei jeder neuen Endung die Frage, wie Inhaber von Markenrechten möglichst umfassend vor Cyberpiraten geschützt werden können. Was liegt da näher, als einen Vergleich der »Urmutter« aller Sunrise-Perioden anzustellen – der Sunrise Period von .info.

Mit dem Ziel, die Inhaber von Markenrechten vor massenhaftem Domain-Grabbing zu schützen, betrat .info-Verwalter Afilias im Mai 2001 absolutes Neuland. Binnen einer Frist von 30 Tagen konnten damals alle Inhaber von Markenrechten unter Vorlage der Markenurkunde bevorrechtigt .info-Domains beim Registrar ihrer Wahl anmelden, wobei die Domain der Marke entsprechen musste. An die Sunrise Period schloss sich die so genannte Challenge Period an. Da schon während der Sunrise Period der Grundsatz »first come, first served« Anwendung fand, erhielten so auch Nachzügler eine zweite Chance, die Domain-Vergabe in einem standardisierten Schlichtungsverfahren bei der Genfer WIPO anzugreifen und so die Existenz eines Markenrechts zu prüfen. Mehrere Personen und Unternehmen hatten damals jedoch eine Kontrolllücke in der Sunrise Period ausgenutzt und trotz fehlendem Markenrechts eine .info-Domain registrieren können. Afilias bereinigte das Problem, indem man selbst zahlreiche Domains im Challenge-Verfahren angriff.

Auf der Pionierarbeit von Afilias kann dotEU jetzt aufbauen. Und die Parallelen sind unübersehbar, auch wenn man bei dotEU die notwendigen Lehren gezogen hat: anstelle es den Registraren zu überlassen, ob der Anmelder die Voraussetzungen für die Sunrise Period erfüllt, übernimmt diese Aufgabe ein noch nicht näher bekannter Validation Agent. Das Grundprinzip bleibt dabei gleich: Markeninhaber können sich unter Vorlage ihrer Markenurkunde bervorrechtigt ihre .eu-Domain sichern. Im Gegensatz zu .info ist die Sunrise Period bei dotEU sowohl zeitlich als auch beim Kreis der Anmeldeberechtigten deutlich ausgedehnt: sie teilt sich in zwei Phasen von je zwei Monaten auf. Zunächst sind öffentliche Einrichtungen sowie alle Inhaber von Markenrechten an der Reihe; dann folgen die Inhaber »früherer Rechte« wie nicht eingetragener Marken, Unternehmensnamen und Familiennamen. Offen ist, ob es bei .eu auch ein der Challenge Period ähnliches Verfahren gibt. Nicht nur praktische Erfahrungen sprechen dafür, dass .eu es in diesem Punkt .info gleich tut.

Neues gibt es bei dotEU übrigens in Sachen Streitschlichtung: für das in der dotEU-Verordnung vorgesehene, aussergerichtliche Streitschlichtungsverfahren (Alternative Dispute Resolution, kurz ADR) sucht die .eu-Vergabestelle EURid ab sofort potentielle Dienstleister. Wer sich bewerben will oder weitere Informationen sucht, kann sich direkt per eMail unter info@eurid.org an EURid wenden.

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