Die Einführung der neuen .eu-Domains rückt immer näher. Mit der Vergabe der .eu-Registry an das belgische Konsortium EURid im Mai 2003 scheint nach Jahren der kleinen Schritte nun endlich Schwung in den Einführungsprozess zu kommen.
Wie bei der Einführung der neuen .info/.biz-Domains im Jahre 2001 wird es auch bei den .eu-Domains eine sogenannte Sunrise Period zum Schutz von Markeninhabern geben (vgl. Artikel 5 EG-Verordnung 733/2002 vom 22.4.2002).
Die Sunrise Period ist ein bestimmter Zeitraum im Vorfeld des Beginns der allgemeinen Domain-Registrierungen, während dem Inhaber von Markenrechten die Möglichkeit haben, bevorrechtigt ihre Marke als .eu-Domain anzumelden. Markeninhaber können sich so wirksam vor Domain-Grabbern schützen.
Die genauen Teilnahme-Voraussetzungen werden erst in den nächsten Monaten von EURid, der .eu-Vergabestelle, veröffentlicht.
Aus der genannten EG-Verordnung 733/2002 als entsprechende Rechtsgrundlage für die Einführung der .eu-Domains und den Ankündigungen von EURid ergibt sich jedoch schon jetzt folgendes:
Die .eu Sunrise Period wird voraussichtlich im November oder Dezember 2003 beginnen. Damit keine Fristen versäumt werden, empfehlen wir allen Markeninhabern einen Eintrag in das Info-Formular unter dotEU.info.Unternehmen und Privatpersonen aus der Schweiz können also nicht an der Sunrise Period teilnehmen.
- (1) Antragsteller können sein
- (a) natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft
- (b) Unternehmen mit satzungsgemäßen Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft
- (c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft
- (2) Die Sunrise-Domain muss exakt der Marke entsprechen (Ausnahme: Bindestrich anstelle von Leerzeichen).
- (3) Die Marke muss eine Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) oder eine nationale Marke der 15 EU-Mitgliedsstaaten sein. Inwieweit neben Wortmarken auch Wort-/Bildmarken zugelassen werden, ist noch offen. Ob IR-Marken zur Anmeldung gebracht werden können, ist ebenfalls offen.