.eu (dotEU)

Infos zur Sunrise Period

Die Einführung der neuen .eu-Domains rückt immer näher. Mit der Vergabe der .eu-Registry an das belgische Konsortium EURid im Mai 2003 scheint nach Jahren der kleinen Schritte nun endlich Schwung in den Einführungsprozess zu kommen.

Wie bei der Einführung der neuen .info/.biz-Domains im Jahre 2001 wird es auch bei den .eu-Domains eine sogenannte Sunrise Period zum Schutz von Markeninhabern geben (vgl. Artikel 5 EG-Verordnung 733/2002 vom 22.4.2002).

Die Sunrise Period ist ein bestimmter Zeitraum im Vorfeld des Beginns der allgemeinen Domain-Registrierungen, während dem Inhaber von Markenrechten die Möglichkeit haben, bevorrechtigt ihre Marke als .eu-Domain anzumelden. Markeninhaber können sich so wirksam vor Domain-Grabbern schützen.

Die genauen Teilnahme-Voraussetzungen werden erst in den nächsten Monaten von EURid, der .eu-Vergabestelle, veröffentlicht.

Aus der genannten EG-Verordnung 733/2002 als entsprechende Rechtsgrundlage für die Einführung der .eu-Domains und den Ankündigungen von EURid ergibt sich jedoch schon jetzt folgendes:

(1) Antragsteller können sein

(a) natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft

(b) Unternehmen mit satzungsgemäßen Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft

(c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft
Unternehmen und Privatpersonen aus der Schweiz können also nicht an der Sunrise Period teilnehmen.
(2) Die Sunrise-Domain muss exakt der Marke entsprechen (Ausnahme: Bindestrich anstelle von Leerzeichen).

(3) Die Marke muss eine Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) oder eine nationale Marke der 15 EU-Mitgliedsstaaten sein. Inwieweit neben Wortmarken auch Wort-/Bildmarken zugelassen werden, ist noch offen. Ob IR-Marken zur Anmeldung gebracht werden können, ist ebenfalls offen.
Die .eu Sunrise Period wird voraussichtlich im November oder Dezember 2003 beginnen. Damit keine Fristen versäumt werden, empfehlen wir allen Markeninhabern einen Eintrag in das Info-Formular unter dotEU.info.

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