ccTLDs

Widerstand gegen Nominets Drop-Catch-Ambitionen

Die Ankündigung der .uk-Verwalterin Nominet, den Markt der ausgelaufenen Domains grundlegend zu reformieren, stößt auf erheblichen Widerstand.

Wie berichtet, denkt Nominet darüber nach, ausgelaufene Domains meistbietend zu versteigern. Eine Gruppe von inzwischen über 100 Domain-Registraren, angeführt von Netistrar Ltd., hat eine Petition gestartet, in der sie den gleichberechtigten Zugang aller Registrare zum Pool der ausgelaufenen Domains auf Basis des »first come, first served«-Grundsatzes verlangt; sie befürchten, dass sonst nur derjenige mit den »tiefsten Taschen« gewinnt. Nominet hat auf die Petition schon reagiert und in einem Blog-Beitrag von Eleanor Bradley, MD Registry and Public Benefit, darauf verwiesen, dass es nicht ums Geld gehe; man erwarte, dass die große Masse der ausgelaufenen Domains zum üblichen Preis von GBP 3,90 pro Jahr abgegeben werde. Für das eine Prozent (rund 12.000) an besonders begehrten Domains denke man ohnehin über eine Sonderlösung nach. Noch im August 2020 soll ein runder Tisch stattfinden, an dem sich alle Interessierten beteiligen können. Ob und bis wann die Änderungen von Nominet umgesetzt werden, bleibt daher weiterhin abzuwarten.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top