ccTLDs

Streit um kurze .uk-Domains entbrannt – Petition gegen Nominet aufgesetzt

Nominet, Registry des offiziellen britischen Länderkürzels .uk, ist wegen der Praxis bei der Einführung kurzer Second Level Domains heftig in die Kritik geraten: Eine Petition soll verhindern, dass größere Domain-Registrare überdurchschnittlichen Gewinn erzielen können.

Seit dem 10. Juni 2014 ist es möglich, Second Level Domains direkt unterhalb von .uk zu registrieren. Um Inhaber von Third Level Domains wie .co.uk oder .org.uk zu schützen, gewährt ihnen Nominet eine so genannte Grandfathering-Phase. Für die Dauer von fünf Jahren können sie ihren Domain-Namen als Second Level Domain bevorrechtigt registrieren, vorausgesetzt, sie haben ihre Domain vor dem 28. Oktober 2013, 23:59 Uhr (BST) registriert. Die Reservierung läuft noch bis zum 25. Juni 2019 um 06:00 morgens (BST), endet also in Kürze; Domains, die bis dahin nicht registriert wurden, gibt Nominet ab dem 08. Juli 2019 um 14.00 (BST) für die Allgemeinheit frei. Allerdings hat Nominet einen besonderen Service für die Domain-Registrare geschaffen. Wer sich bis 03. Mai 2019 angemeldet hat, erhält eine Liste der Third Level Domains, bei denen das Second-Level-Pendant bisher noch nicht registriert wurde. Während einer vorgeschalteten Phase vom 01. bis zum 05. Juli 2019 können diese Domains dann von den Registraren registriert werden; die Registrare können diese Domains dann für ihre Kunden registrieren oder zumindest theoretisch meistbietend verkaufen.

Dazu unterteilt Nominet die .uk-Domains nach Ziffern und Buchstaben in fünf verschiedene »batches«, wobei für die Zuteilung das erste Zeichen in einer Domain maßgeblich ist. Zusätzlich sollen die größten Domain-Registrare profitieren, die – und daran entzündet sich die Kritik – wie etwa GoDaddy, Key-Systems und Names.co.uk im Nominet-Board vertreten sind. Je größer der von Nominet eingeräumte Kredit ist, desto mehr Domains kann ein Registrar pro Minute registrieren. Bei GBP 450,– sind es sechs Versuche pro Minute, bei GBP 4.500,– schon neun und bei mindestens GBP 90.000,– sogar 150. Nach eigenen Angaben möchte Nominet damit sein System vor Überlastung schützen und ausserdem sicherstellen, dass registrierte Domains auch bezahlt werden; allerdings liegt auf der Hand, dass größere Registrare bzw. deren Kunden von dem System tendenziell profitieren. Das wiederum kollidiert nach Einschätzung des Domain-Experten Kieren McCarthy mit der Gemeinnützigkeit von Nominet und dem Ziel, öffentlichen Interessen zu dienen. Parallel hat eine Gruppe kleinerer Domain-Registrare unter 3million.uk eine Petition ins Leben gerufen, über die eine Überprüfung des Freigabeprozesses gefordert wird.

Nominet-CEO Russell Haworth hat die Kritik in einem Blog-Artikel zurückgewiesen. So seien die großen Domain-Registrare von einer Beschlussfassung über das streitige Modell ausgeschlossen gewesen und hätten sich teilweise gar nicht dafür angemeldet; Namen nennt Haworth aber nicht. Schließlich habe es jedem Registrar freigestanden, an der Vergabe teilzunehmen; um die 800 hätten sich dafür entschieden, eine Mitgliedschaft bei Nominet sei nicht notwendig gewesen. An dem umstrittenen Vergabemodell werde man daher festhalten. Dass die Petition Nominet noch zum Einlenken bringt, darf bezweifelt werden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top