.eu

Live-Registrierung startet am 7. April

Einmal werden wir noch wach, dann hat alles Warten ein Ende: am morgigen Freitag, dem 7. April 2006 um Punkt 11.00 Uhr Sommerzeit startet die neue europäische Top Level Domain .eu (dotEU) die allgemeine Registrierung. Damit hat jeder Bürger, jedes Unternehmen und jede Organisation mit Sitz in einem der 25 EU-Mitgliedsländer die Möglichkeit, Domains direkt unterhalb von .eu in unbegrenzter Anzahl zu registrieren.

Nach rund zehnjähriger Vorbereitung und einer viermonatigen Einführungsphase feiert dotEU am 7. April 2006 erstmals ihre offizielle Premiere für die Öffentlichkeit. Das Interesse ist ungebrochen gross: allein in der zweigeteilten Sunrise Period gingen fast 340.000 Anträge auf Zuteilung einer .eu-Domain bei der zentralen Brüsseler Verwaltungsstelle EURid ein, davon mehr als 100.000 aus dem deutschsprachigen Raum. Mit dem Ende der Sunrise Period und dem Wegfall der Beschränkungen rechnen Experten mit einem nie dagewesenen Ansturm auf die neuen Adressen. „Niemand weiss genau, wie viele Registrierungen zu erwarten sind, aber das Interesse war bis jetzt beachtlich. Ich denke daher, dass wir ab Freitag einige hunderttausend neue Inhaber von brandneuen .eu-Domains sehen werden“, meint Marc Van Wesemael, Managing Director von EURid.

Etwas länger werden wohl die Teilnehmer der Sunrise Period noch warten müssen, bevor sie ihre Domains nutzen können. Wie EURid vergangene Woche bekannt gab, wird ein geprüfter und akzeptierter Antrag nun erst nach 45 Tagen anstatt wie bisher nach 40 Tagen aktiviert. Dadurch will EURid sicherstellen, dass innerhalb der 40-Tageperiode nach der Entscheidung wirklich kein ADR-Verfahren gegen die Entscheidung von EURid eingeleitet wurde. Dies gilt allerdings nur für Domains, die nach dem 30. März 2006 geprüft werden.

Erstmals hat sich EURid auch öffentlich zu den Vorwürfen geäussert, aufgrund von erschlichenen Markeneinträgen sei ein Grossteil der besonders attraktiven generischen .eu-Domains bereits in den Händen von Spekulanten gelandet. Zunächst weist EURid darauf hin, dass generische Begriffe als Marke angemeldet und eingetragen werden können, wie etwa Bild, Der Spiegel oder Apple beweisen. Darüber hinaus halte man sich strikt an die Vorgaben der EU-Verordnungen; ob eine Marke zu Recht eingetragen wurde oder nicht, muss EURid bzw. der Validation Agent PwC nicht prüfen. Auch mit einer Stichtagsregelung habe man sich befasst, diese Idee jedoch verworfen. Zum einen findet sich in den Public Policy Rules keine rechtliche Stütze, zum anderen würde ein solches Fixdatum etwaige neue Unternehmen trotz eines Markenrechts benachteiligen. Letztlich bleibt jedem, der mit der Zuteilung einer .eu-Domain nicht einverstanden ist, noch das Streitschlichtungsverfahren. Ob diese Antwort befriedigt, kann dahinstehen; absolute Gerechtigkeit wird es schon wegen des Prioritätsprinzips „first come, first served“ nicht geben können.

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