Gesetzgebung

CENTR bezieht zum kommenden europäischen Digital Services Act Stellung

Die Europäische Kommission hat die erste Phase ihrer öffentlichen Konsultation für ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) abgeschlossen. CENTR, das Council of European National Top-Level Domain Registries, hat für die Domain Name Industry Stellung bezogen.

Die Kommission will die zwanzig Jahre alte EU-Gesetzgebung für digitale Dienste und Online-Plattformen modernisieren. Alle europäischen Unternehmen brauchen gleiche Wettbewerbsbedingungen, damit sie wachsen und innovativ sein und global konkurrieren können. Zugleich soll die Sicherheit der Nutzer und die Achtung ihrer Grundrechte, vor allem ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung, garantiert werden. Vom 02. Juni 2020 bis zum 08. September 2020 lief eine öffentliche Konsultation zu den beiden von der Kommission im Februar 2020 angekündigten Aktionsbereichen. Die erste Regelung würde die Grundsätze der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr betreffen, und eine umfassende Beschränkung der Haftung für von Nutzern erstellte Inhalte vorsehen. Die zweite Maßnahme würde die Frage der gleichen Wettbewerbsbedingungen in den europäischen digitalen Märkten angehen, auf denen zurzeit einige wenige große Online-Plattformen (wie Google und Facebook) als »Torwächter« agieren. Die Kommission wird Vorschriften prüfen, die diese Ungleichgewichte auf den Märkten beheben sollen. Das Gesetz, für das es bisher keinen Textentwurf gibt, zählt zu den Leuchtturmprojekten von Kommissionschefin Ursula von der Leyen.

Um die Position der Domain-Branche einzubringen, hat das CENTR eine 22-seitige Stellungnahme in die Konsultation eingebracht und dabei auf zahlreiche Fragen geantwortet. Zunächst hebt der Verband hervor, dass ccTLDs kein Online-Vermittler im juristischen Sinne seien; als rein technischer Betreiber fehle es sowohl an den rechtlichen Voraussetzungen als auch an den praktischen Möglichkeiten, um über die (Il)Legalität von Webinhalten zu befinden. Die Entscheidung, ob Inhalte zulässig sind oder nicht, liegt nach Ansicht von CENTR bei den zuständigen Behörden; mit anderen Worten: keine Registry soll als »Content-Polizei« fungieren müssen, zumal sie selbst keine Inhalte hosten. CENTR geht aber noch darüber hinaus und verwahrt sich ausdrücklich dagegen, illegale Inhalte entfernen zu müssen. Man stehe in den seltensten Fällen in direkter Verbindung mit dem Domain-Inhaber; dafür seien die Registrare zuständig. Registries sollen daher ausdrücklich von jeder Haftung in dem geplanten Gesetz ausgeklammert werden. Das schließt aber nicht die Pflicht aus, bei Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung gegen eine Domain vorzugehen, denn in diesem Fall habe ein Gericht die Rechtswidrigkeit von Inhalten positiv festgestellt. Im Übrigen übt CENTR nach eigener Ansicht allenfalls eine subsidiäre Verantwortung aus, wenn zuvor beispielsweise der Domain-Registrar oder der Provider nicht eingegriffen haben. Sofern manche Registries aus eigener Initiative proaktiv gegen DNS-Missbrauch etwa durch Malware oder Phishing vorgingen, seien dies freiwillige Maßnahmen, die freiwillig bleiben sollen.

Ob CENTR mit dieser Stellungnahme Erfolg haben wird, oder ob es überhaupt Pläne gibt, die Stellung von Registries und Registraren zu überdenken, ist derzeit ungewiss. Eine frühe Abgrenzung dürfte in der Regel aber nicht schaden, so dass mit ähnlichen Stellungnahmen aus der Registrar-Branche zu rechnen sein dürfte. Die Diskussionen rund um das neue Gesetz über digitale Dienste haben jedenfalls begonnen.

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