ICANN-Meeting

Denic, eco eV und Hamburg bewerben sich um ICANN78 in 2023

DENIC eG, eco eV und die Stadt Hamburg bewerben sich gemeinsam als Ausrichter der internationalen Konferenz »ICANN 78« im Oktober 2023. Es wäre das 2. ICANN-Meeting in Deutschland.

Am 06. Dezember 2021 übergaben DENIC eG, eco – Verband der Internetwirtschaft eV und die Stadt Hamburg im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung ihre Bewerbung um das ICANN Annual General Meeting 2023. Bereits 2020 sollte – nach mehr als 20 Jahren Pause – wieder ein ICANN-Meeting in Deutschland stattfinden, doch musste es pandemiebedingt abgesagt werden. 1999 fand zuletzt in Berlin ein großes ICANN-Meeting in Deutschland statt. Nachdem die vergangenen sechs Meetings, seit März 2020, alle nur noch online abgehalten wurden und die Gastgeberorte der Meetings 74 (Den Haag), 75 (Kuala Lumpur) und 76 (Cancún) bereits feststehen, ist die Bewerbung von DENIC und Co für das Meeting 78 aussichtsreich – zumal wegen des 2020 vor Ort ausgefallenen ICANN-Treffens in Deutschland. Wir drücken die Daumen.

Sollte die Bewerbung von DENIC, eco und der Stadt Hamburg den Zuschlag von ICANN erhalten, so fände das ICANN Annual General Meeting 2023 vom 21. bis 26. Oktober 2023 in Hamburg statt – sofern nichts anderes Unvorhergesehenes dazwischen kommt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top