Kinderporno

Bundestag verabschiedet Zensurgesetz

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus CDU, CSU und SPD hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz) beschlossen. Doch die Kritik am neuen Gesetz reisst nicht ab, zumal erste Forderungen nach einer Ausweitung der zu sperrenden Inhalte auf so genannte Killerspiele bereits laut wurden.

Mit 389 zu 128 Stimmen bei 18 Enthaltungen gab der Bundestag dem umstrittenen Gesetzesentwurf grünes Licht. Das aus wenigen Artikeln bestehende Gesetz enthält Änderungen zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG), und soll den Abruf von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erschweren. Wie bereits im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit grossen Internet-Anbietern verpflichtet das Gesetz Diensteanbieter, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in einer Sperrliste aufgeführt sind, zu hindern. Diese beim Bundeskriminalamt geführte Sperrliste enthält eine Liste über vollqualifizierte Domain-Namen, Internetprotokolladressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen. Wer derartige Angebote aufruft, dem versperrt künftig ein Stoppschild den weiteren Datenabruf. Stichprobenartig überprüft werden soll die Liste von einem Expertengremium, das beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt ist.

Heftige Kritik an diesem Gesetz kam während der Debatte von Max Stadler (FDP). Neben formalen Mängeln – der Name des Gesetzes war auf der Tagesordnung in Zugangserschwerungsgesetz geändert worden – verwies Stadler darauf, dass dem Bundestag die Gesetzgebungskompetenz fehle, da die behandelte Materie zum Polizeirecht gehöre und damit Ländersache sei. Zuvor war auf eine sogenannte „kleine Anfrage“ der FDP hin bekannt geworden, dass die Bundesregierung über keine eigenen wissenschaftlich gesicherten Kenntnisse im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie verfügt, ebenso wenig wie über eine detaillierte Einschätzung des Marktes für Kinderpornographie in Deutschland. Mit dem Argument, dass „Kinderpornographie über kommerzielle Webseiten vertrieben wird, die Millionen umsetzen“, hatte Familienministerin Ursula von der Leyen jedoch für das Gesetz geworben.

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) betonte nochmals, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Internet-Sperren in Wirklichkeit nur Sichtblenden sind, da kriminelle Inhalte nicht gelöscht werden, sondern lediglich vor Zugriff verborgen bleiben sollen. Die Inhalte, die über andere Kanäle vertrieben werden, bleiben somit erhalten. Vor allem aber erwarten Experten einen Dammbruch, bei dem die nun aufgebaute Infrastruktur dazu genutzt werden soll, entgegen der geplanten Gesetzeslage auch andere Inhalte zu sperren. Darin bestätigt sehen sie sich durch Forderungen des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl, der eine Sperrung von Killerspielen ins Gespräch brachte. Ob es dazu kommt, bleibt jedoch abzuwarten: die ersten Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz sind bereits in Vorbereitung.

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