Was auf Deutschland erst viel später in Form des Mediendienstegesetz zukommt, erreicht Österreich bereits am 1. Juli 2005: ein neues Mediengesetz. Das neue Mediengesetz in Österreich schnürt die Freiheit des Internets zusammen. Ab 1. Juli muss jede Website in Österreich, egal ob geschäftlich oder privat genutzt, ein Impressum aufweisen. Das gilt auch für Weblogs.
Die neue Regelung bezüglich der Impressumspflicht spricht in § 24 Abs. 3 des österreichischen Mediengesetzes vom Namen oder der Firma sowie der Anschrift des Medieninhabers und des Herausgebers eines jeden wiederkehrenden elektronischen Mediums, die anzugeben sind. Unter den Begriff „periodisches Medium“ fallen im Grunde auch Homepages oder Websites, die im Regelfall jederzeit abrufbar und damit dauernd vorhanden sind.
Jeder Inhaber einer Website (man muss nicht zwingend auch Inhaber einer Domain sein) muss also persönliche Angaben machen, soweit er seinen Wohnsitz in Österreich hat. Was für Dienstleister im Internet opportun und ein Zeichen der Seriosität ist, wird zur potentiellen Quelle des Missbrauchs bei privaten Internetseiten. Kenner der Materie fürchten nun, dass die Impressumsdaten das gefundene Fressen für Werbetreibende sei.
Besonders hart wird es voraussichtlich Weblogger treffen, die ihre Journale nicht selten auch mit der Absicht betreiben, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Für diese elektronischen Medien gelten strengere Regeln. So muss neben Name und Ort auch eine vollständige Adresse sowie etwaige Beteiligungen des Medieninhabers an Gesellschaften und anderen unternehmerischen Websites sowie gegebenenfalls weitere Informationen angegeben werden (§ 25 Abs. 2). Alles in allem sind aber verschiedene genutzte Rechtsbegriffe noch so unklar, dass nicht gesagt werden kann, wie weit sie gehen.
Das österreichische Gesetz sieht für den Fall des Verstoßes gegen die Regelungen Verwaltungsstrafen bis zu € 2.180, vor. Dabei handelt es sich allerdings um die Höchststrafe, die nicht die Regel sein wird. Es fragt sich allerdings, wer ein Interesse daran haben könnte, die hunderttausenden von Websites zu kontrollieren und wer den Aufwand betreiben will, die tatsächlich eingetragenen Impressen zu verifizieren. Zudem fragt sich, wofür es die WHOIS-Daten gibt. Sicher gibt es da auch nicht korrekte Daten, aber mit Impressen wird es sich nicht wesentlich anders verhalten. Braucht es dann wirklich die Impressumsregelung für jedermann?
Wie sich die Sache in Deutschland entwickelt, wird man sehen. Ein Entwurf für das zukünftige Mediendienstegesetz liegt bereits vor. Über den neuen Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien wird ebenfalls verhandelt. Beide verheißen für das Internet nicht nur Gutes. Für Weblogs dürfte da interessant sein, dass laut § 54 Abs. 2 des Staatsvertragsentwurf „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, und vergleichbare Telemedien […] den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen“ haben werden.