IT

Start von De-Mail verzögert sich

Der Start von De-Mail verzögert sich: nach einer Meldung des Magazins WirtschaftsWoche dauert die Zertifizierung von Providern länger als geplant. Nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eine erste Nutzung voraussichtlich Ende 2011 möglich.

Am 3. Mai 2011 ist das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten (De-Mail-Gesetz) in Kraft getreten. Es soll erstmals eine zuverlässige und vertrauliche Kommunikation per eMail gewährleisten. Bereits in der Standardversion ist eine Nachricht sowohl gegen den Verlust der Vertraulichkeit, gegen Änderungen des Nachrichteninhaltes als auch der so genannten Metadaten wie zum Beispiel Absenderadresse, Versandzeit oder Versandoptionen geschützt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Optionen wie „Zugangsbestätigung“ zu wählen, bei der eine Zugangsbestätigung vom Postfachdienst des Empfängers erzeugt und dem Absender sowie dem Empfänger der ursprünglichen Nachricht zugestellt wird. Praktisch bedeutet das: das Postfach des Nutzers als Empfangsbereich ist so zu werten, als durch das Einlegen einer Nachricht durch einen akkreditierten Diensteanbieter diese Nachricht in der Regel als im Sinne von § 130 BGB zugegangen gilt. In diesem Moment ist grundsätzlich die Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich und nach der Verkehrsanschauung auch zu erwarten.

Die dem Nutzer einer De-Mail-Adresse für elektronische Post zugewiesene Adresse muss dabei im Domain-Teil eine Kennzeichnung enthalten. Ob der Diensteanbieter deshalb eine .de-Domain wählt oder sich für eine andere generische oder länderspezifische Endung entscheidet, ist ihm überlassen. Wer nun den Diensteanbieter nach der Domain auswählen will, muss sich vorerst aber gedulden: für die Akkreditierung des Dienstleisters ist die Vorlage von Testdaten von IT-Sicherheitsdienstleistern notwendig, die vorab dafür vom BSI zertifiziert werden müssen; diese Zertifizierung dauert aber an, so dass noch kein Diensteanbieter endgültig akkreditiert werden kann. Wie heise.de meldet, haben mit der Deutschen Telekom, der Deutschen Post, United Internet und Francotyp-Postalia bisher lediglich vier Unternehmen angekündigt, De-Mail anbieten zu wollen; die Bundesregierung hatte nach Angaben der WirtschaftsWoche demgegenüber erwartet, dass sich mehr Unternehmen für das neue De-Mail-Verfahren melden. Aktuell geht man davon aus, dass mit der ersten Akkreditierung gegen Ende des Jahres 2011 zu rechnen ist; vorher wird De-Mail also nicht genutzt werden können.

De-Mail ist übrigens nicht mit dem E-Postbrief der Deutschen Post zu verwechseln. Zwar ist bei letzterem auch eine Authentifizierung erforderlich, die in der Regel über das PostIdentVerfahren erfolgt; den elektronischen E-Postbrief können derzeit jedoch nur Kunden des E-Postbrief-Dienstes untereinander nutzen. Ob eine Nutzung auch diensteanbieterübergreifend möglich sein wird, bleibt abzuwarten.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top