GroKo

Providern droht schärfere Haftung

Host- und Accessprovidern droht neues Ungemach: nach Medienberichten planen Union und SPD im Zuge der Verhandlungen um eine große Koalition, die Haftungsregeln zu verschärfen. Aus Kreisen der Internetwirtschaft wurde heftiger Protest laut.

Gut sieben Wochen sind seit der Bundestagswahl vergangen, und nachdem bisher Themen wie Maut, Mietpreisbremse oder Energiewende die Koalitionsverhandlungen beherrschten, sickern nun auch Details um die Verhandlungen zur Netzpolitik an die Öffentlichkeit. Wie Heise online erfuhr, will dabei die Arbeitsgruppe »Innen und Justiz« die Haftungsprivilegien von Hostprovidern aus dem Telemediengesetz (TMG) einschränken und auch Zugangsanbieter stärker in die Pflicht nehmen. So sollen Speicherdienste wie RapidShare Verantwortung für die von ihnen bereit gestellten Inhalte tragen und sich nicht länger »hinter dem Haftungsprivileg für Hostprovider verstecken können«. Konkret angesprochen ist § 10 TMG; nach dieser Regelung sind die Diensteanbieter für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Der Protest aus der Internetwirtschaft liess nicht lange auf sich warten. »Eine Verschärfung der Haftungsregelung für Hostoder Accessprovider würde einem ganzen Wirtschaftszweig die rechtlichen Rahmenbedingungen unter den Füßen wegziehen.«, so Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Vorstand Politik & Recht im eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft eV. Er warnte, dass der Versuch eines Eingriffs in die Haftungsregelung dieser Branche höchst gefährlich sei.


Das System der Haftungsregelung für Provider beruht auf einer EU-Richtlinie und sieht gerade keine unterschiedliche Haftung für unterschiedliche Hostingdienste vor, wie sie der Koalition offenbar vorschwebt. Das wäre eine systemwidrige Verletzung der EU-Richtlinie und extrem wirtschaftsschädlich.“

Doch auch ohne gesetzliche Regelung hat sich die Haftungssituation für Sharehoster durch die Rechtsprechung verschärft. So hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Wochen entschieden, dass ein File-Hosting-Dienst zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet ist, die auf seinen Dienst verweisen, wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet; dass er weder den Inhalt der hochgeladenen Dateien kennt noch ein Inhaltsverzeichnis der Dateien vorhält, spielt keine Rolle (Urteil vom 15.08.2013, Az.: I ZR 80/12). Die Folgen sind bekannt: deutsche Anbieter wie Rapidshare entlassen einen großen Teil ihrer Mitarbeiter und die deutschen Kunden wandern zu ausländischen Diensteanbietern ab. Das Problem der Urheberrechtsverletzungen im Internet lässt sich so dauerhaft nicht lösen.

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