Der Gesetzesentwurf der schwarz-roten Bundesregierung zur Neuregelung der Speicherung von Vorratsdaten stößt im Bundesrat auf breite Zustimmung, geht der Länderkammer aber teilweise nicht weit genug. Der eco – Verband der Internetwirtschaft eV übte derweil scharfe Kritik.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren hat die Regierung einen neuen Anlauf unternommen, den jahrzehntealten Streit um die Speicherung von IP-Adressen zu befrieden. Demnach sollen Internetzugangsdiensteanbieter künftig verpflichtet sein, die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen drei Monate lang zu speichern. Standortdaten und andere Verkehrsdaten (insbesondere Informationen über besuchte Websites und Online-Dienste) sind von dieser Pflicht nicht erfasst; sie dürfen – wie bisher – nicht anlasslos gespeichert werden. Der Gesetzentwurf sieht außerdem ein neues einzelfallbezogenes Ermittlungsinstrument vor: die Sicherungsanordnung. Mit der Sicherungsanordnung sollen Ermittlungsbehörden bei Verdacht einer Straftat Telekommunikationsanbieter zeitlich befristet zur Sicherung von bestimmten Daten verpflichten können. Beim Bundesrat findet dieses Vorhaben grundsätzlich Zustimmung; in einer Stellungnahme heißt es, der Bundesrat begrüße den vorliegenden Gesetzentwurf als einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit. Mit dem Konzept der Mindestspeicherfristen für Verkehrsdaten zur Bekämpfung von Straftaten im Internet allein zur Anschlussinhaberfeststellung anhand einer dynamischen IP-Adresse setze die Bundesregierung das nach der Rechtsprechung des EuGHs zwingende Mindestmaß um; andernfalls bestünde »eine echte Gefahr der systemischen Straflosigkeit«.
Der Entwurf beschränkt sich nach Ansicht des Bundesrates im Wesentlichen auf das Instrument der Sicherungsanordnung (»Quick Freeze«) sowie die Speicherung von IP-Adressen zur Anschlussinhaberfeststellung. Er weist darauf hin, dass der EuGH unter engen Voraussetzungen auch weitergehende Formen einer Vorratsdatenregelung insbesondere zum Schutz der nationalen Sicherheit sowie zur Bekämpfung schwerer Kriminalität weiterhin für zulässig erachte. Ferner würden die derzeitigen Speichererfordernisse maßgeblich auf der dynamischen Vergabe von IP-Adressen beruhen. Vor dem Hintergrund technischer Entwicklungen könnten künftig auch alternative Ansätze zur verbesserten Zuordenbarkeit internetbasierter Kommunikation in Betracht kommen. Teilweise geht dem Bundesrat der Entwurf aber auch nicht weit genug. So sollen die Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste nicht nur zur Erfüllung von Sicherungsanordnungen des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei verpflichtet werden, sondern zur Erfüllung von Sicherungsanordnungen aller in § 174 Absatz 3 TKG aufgezählten Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, einschließlich der Nachrichtendienste. Die Gefahrenabwehr sei im deutschen Verfassungsrecht primär Aufgabe der Länder und es seien vor allem die Landespolizeien, die originär Aufgaben im Rahmen der Terrorismusabwehr wahrnehmen und Rechtsgüter von vergleichbar hohem verfassungsrechtlichem Gewicht schützen. Auch die Nachrichtendienste würden Aufgaben im Bereich der Terrorismusabwehr wahrnehmen.
Von Seiten des eco – Verband der Internetwirtschaft eV wurde der Bundesrat aufgefordert, keinen Bauplan für eine digitale Massenüberwachung zu liefern. eco-Vorstand Klaus Landefeld sagt:
Was hier unter dem Etikett moderner Ermittlungsbefugnisse verhandelt wird, ist in Wahrheit ein massiver Ausbau staatlicher Zugriffsmöglichkeiten auf den digitalen Raum.
Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante IP-Adressspeicherung.
Schon drei Monate anlasslose IP-Adressspeicherung sind kritisch. Sechs Monate wären rechtsstaatlich nicht zu legitimieren Eine längere Speicherfrist bringt keine belastbar belegten Vorteile für die Ermittlungsarbeit, schafft aber eine noch größere Vorratsinfrastruktur für Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger.
Auch die geplante Ausweitung von Sicherungsanordnungen sieht eco mit großer Sorge. Besonders kritisch bewertet eco zudem die geplanten Möglichkeiten zum automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Damit würde das offene Internet faktisch zu einem staatlichen Such- und Identifizierungsraum. Landefeld:
Sicherheit entsteht nicht durch rechtlich unsichere Massenbefugnisse, biometrische Internetrecherchen und immer neue Speicherpflichten. Deutschland braucht gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente – keine digitale Überwachungsarchitektur auf Vorrat.