DSA

Neues EU-Gesetz hält Pflichten für Registries bereit

Die EU-Kommission hat sich mit dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Vorschlag für das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) verständigt. Der Rechtsakt wird die Rechte und Pflichten im Online-Umfeld neu austarieren, liegt im Wortlaut aber noch nicht vor.

Am 15. Dezember 2020 hatte die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für das Gesetz über digitale Märkte vorgelegt. Es zielt zentral darauf ab, Verantwortlichkeiten der Nutzer, von Plattformen und Behörden neu zu ordnen, wobei die EU-Bürger im Mittelpunkt stehen. Erreicht werden soll besserer Schutz der Verbraucher und ihrer Grundrechte im Internet, die Schaffung eines leistungsfähigen bzw. klaren Transparenz- und Rechenschaftsrahmens für Online-Plattformen sowie die Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt. Dazu setzt der DSA einen neuen Standard für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen in Bezug auf illegale und schädliche Inhalte. Einzelheiten sind bisher nicht bekannt, da bisher lediglich eine politische Einigung erzielt wurde; der Wortlaut des DSA bleibt also abzuwarten. In jedem Fall betroffen sein werden Registries, denn sie werden im Vorschlag der Kommission ausdrücklich erwähnt. So gehören zu den Diensten, die Haftungsausschlüsse in Anspruch nehmen können, unter anderem die »Dienste von Namenregistern der Domäne oberster Stufe«.

Allerdings treffen sie möglicherweise auch ganz neue Pflichten, denn im DSA-Vorschlag ist die Rede von Zugangsbeschränkungen. Wörtlich heisst es da:

Eine solche Anordnung für eine Zugangsbeschränkung sollte nicht über das für die Verwirklichung ihres Ziels erforderliche Maß hinausgehen. Sie sollte daher befristet sein und sich grundsätzlich an einen Anbieter von Vermittlungsdiensten richten, wie etwa den betreffenden Hostingoder Internetdiensteanbieter, das betreffende Register oder die betreffende Registrierungsstelle für Domänennamen, da diese Stellen angemessen in der Lage sind, dieses Ziel zu erreichen, ohne den Zugang zu legalen Informationen unangemessen zu beschränken.

Ob und was es davon in den Text der Norm schafft, bleibt abzuwarten.

Mit dem Gesetz über digitale Dienste werden die Grundregeln für alle Online-Dienste in der EU aktualisiert.

so Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission.

Es verleiht dem Grundsatz, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal sein sollte, praktische Wirkung. Je größer die Online-Plattform, desto größer ihre Verantwortung.

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte:

Mit dem Gesetz über digitale Dienste endet die Zeit großer Online-Plattformen, die sich so verhalten, als seien sie ‚too big to care‘.

Es überträgt der Kommission zudem die Aufsicht über sehr große Plattformen, einschließlich der Möglichkeit, wirksame und abschreckende Sanktionen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes bis hin zum Verbot der Tätigkeit im EU-Binnenmarkt im Fall wiederholter schwerer Verstöße zu verhängen.

Diese politische Einigung muss im nächsten Schritt von den Gesetzgebungsorganen förmlich gebilligt werden. Nach seiner Verabschiedung wird das Gesetz in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein und fünfzehn Monate nach seinem Inkrafttreten oder ab dem 01. Januar 2024 gelten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen gilt das Gesetz über digitale Dienste ab einem früheren Zeitpunkt, nämlich vier Monate nach ihrer Benennung.

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