nTLDs

Zukünftige Web3-Endung .farms bleibt ohne Web2-Anbindung

Wie vergangene Woche berichtet, hat Unstoppable Domains mit .farms eine weitere Web3-Domain gestartet. Im Gegensatz zu anderen Domain-Endungen, die Unstoppable Domains auf den Markt geworfen hat, gibt es für .farms bisher aber keine Ankündigung, sich bei ICANN um deren Zuteilung für das klassische Domain Name System bewerben zu wollen.

Der Domain-Blogger Kevin Murphy weist nun darauf hin, dass eine Bewerbung um .farms nach dem Stand des bisherigen Bewerberhandbuchs unzulässig wäre. Darin soll ICANN angewiesen werden, Bewerbungen um Plural- und Singular-Varianten bereits eingeführter generischer Top Level Domains abzulehnen. Mit der von Identity Digital verwalteten Endung .farm gibt es bereits eine Singular-Variante zu .farms. Zum Prüfungsumfang bei ICANN würde lediglich gehören, dass es sich bei der gewünschten Zeichenfolge um eine Einzel- oder Pluralvariante einer bestehenden gTLD in der gleichen Sprache handelt, und dass dies in einem Wörterbuch bestätigt wird; man darf unterstellen, dass Identity Digital im Fall einer Bewerbung um .farms diesen Hinweis zeitnah erteilen würde. Wer also aktuell eine bisher ohnehin nur im Web3 nutzbare Domain unter .farms registriert, muss damit rechnen, die Brücke ins Web2 nicht schlagen zu können.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top