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.whoswho-Betreiber von ICANN wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr abgemahnt

Für die Who’s Who Registry dürfte das Jahr 2019 eher unerfreulich begonnen haben: mit Schreiben vom 11. Januar 2019 mahnte ICANN die Verwalterin der Domain-Endung .whoswho wegen Nichtzahlung der Gebühren gemäß Artikel 6 des »Registry-Agreements« ab.

Auch wenn die Höhe des Rückstands aus dem Schreiben nicht hervorgeht, dürfte es sich um die zum 30. September 2018 fälligen Quartalsgebühren handeln. Außerdem stört sich ICANN an der ordnungsgemäßen Zurverfügungstellung von Daten sowie einer fehlenden Veröffentlichung von »DNSSEC Practice Statements« im Webangebot der Registry. Die Who’s Who Registry hat nun 30 Tage Zeit bis zum 10. Februar 2019, die Verstöße abzustellen; andernfalls droht die Kündigung des Registry-Vertrages. Im November 2018 hatte sich der Registry-CEO John McCabe an ICANN gewandt und sich über die »unanständig« hohe Jahresgebühr von US$ 25.000,– beschwert; das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass .whoswho auch Jahre nach dem Start der Live-Phase am 18. Dezember 2014 mit rund 100 registrierten Domains nicht nur die eigenen Erwartungen nicht erfüllt haben dürfte.

(Update: Schlagzeile wegen Tippfehlers korrigiert: ».whoswho« statt ».whoiswho«. 23.01.2019)

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