Wenn Sie das lesen, hat sich das Fenster zur Bewerbung um neue gTLDs bereits geöffnet. Erst in drei Monaten wird es sich wieder schließen; rund zwei Wochen später werden wir erfahren, wie viele und vor allem wer sich um eine eigene Top Level Domain beworben hat. Doch mit Abwarten ist es auch für Nicht-Bewerber nicht getan.
Was wir in den kommenden 12 bis 24 oder möglicherweise mehr Monaten erleben werden, ist eine Umwälzung des Internets. Die Schätzungen hinsichtlich neuer Endungen schwanken zwischen einige hundert bis zu 4.000 neuer Endungen. Einige Kandidaten für neue Domain-Endungen aus dem deutschen Raum sind bekannt, insbesondere die örtlich orientierten Initiativen für Domains wie .berlin, .saarland, .hamburg, .koeln oder .bayern. Kurzfristig abmelden musste sich .hof, da zu wenig öffentliches Interesse bestand. Aktiv werden wohl Initiativen wie .versicherung, .reise und .hiv. Der überwiegende Teil der Bewerber wird allerdings im Lager der Unternehmen und Kennzeicheninhaber vermutet, kurz .brand. Hier hatten sich frühzeitig internationale Konzerne zu .canon und .hitachi bekannt. In deutschen Landen schweigt man sich bisher, bis auf die im ersten Artikel dieses Newsletters genannten Namen, meist aus. Die Namen der tatsächlichen Bewerber werden uns sicher überraschen – in dreieinhalb Monaten.
Für die, die das Bewerbungsfenster nutzen, gibt es jetzt viel zu tun, denn die formellen und technischen Anforderungen für die Bewerber sind sehr hoch und das Prüfungsverfahren ist gegebenenfalls langwierig. Alles ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Und ob sich die Investitionen auszahlen – das hängt davon ab, was man aus dem von ICANN initiierten Angebot macht. In einem aktuellen Wired-Interview rechnet ICANN-CEO Rod Beckstroem mit zahlreichen Innovationen für das Internet durch die kreative Nutzung der Möglichkeiten, die sich den zukünftigen Inhabern einer eigenen Top Level Domain eröffnen.
Doch auch wer sich jetzt nicht bewirbt, steht vor gewichtigen Aufgaben: die eigenen Kennzeichenrechte wollen geschützt sein. ICANN sieht mehrere Schutzvorrichtungen für Inhaber von Kennzeichenrechten vor, die zu bestimmten Zeitpunkten im Rahmen des Einführungsverfahrens greifen. So muss die Liste der Bewerber im Auge behalten und Informationen für ein mögliches Beschwerdeverfahren eingeholt werden. Ein Eintrag in das neue Trademark Clearinghouse ist unumgänglich und bedarf ebenfalls der Vorbereitung, um den formellen Anforderungen zu genügen. Hier müssen Kennzeichenrechteinhaber die Augen und Ohren offen halten, um zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können. Wann genau welcher Handlungsbedarf entsteht? Wir werden darüber in den kommenden Wochen und Monaten berichten und Ihnen mit unserem Informationangebot hilfreich zur Seite stehen.