DotConnectAfrica (DCA) bleibt weiter hartnäckig: nachdem am 22. Dezember 2016 der Superior Court of California (County of Los Angeles) in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden hatte, dass die Internet-Verwaltung ICANN nicht verpflichtet ist, mit der Delegierung von .africa abzuwarten, folgte am 4. Januar 2017 der nächste Antrag.
Im Rahmen einer so genannten »ex parte (emergency) temporary restraining order« (»TRO«) wollte DCA erreichen, dass .africa nicht delegiert wird. Allerdings blieb man wiederum ohne Erfolg; nach Ansicht des Gerichts lag kein Grund vor, der eine sofortige Entscheidung notwendig gemacht hätte. Allerdings konnte DCA wenigstens einen Teilerfolg erzielen: das Gericht räumte Gelegenheit ein, bis zum 6. Januar 2017 weiter vorzutragen; ICANN und die designierte .africa-Registry ZA Central Registry (ZACR) können dann bis 18. Januar 2017 erwidern. Die mündliche Verhandlung findet am 31. Januar 2017 statt. Damit verstreicht weiter wertvolle Zeit, bis die ersten .africa-Domains registriert werden können.