nTLDs

Web3 Unternehmen CoreChain will sich um .core bewerben

Die Entwickler der B2B-Zahlungsplattform CoreChain haben angekündigt, sich bei ICANN um die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .core bewerben zu wollen.

Gelingen soll dieser Schritt in Zusammenarbeit mit dem Start-Up-Unternehmen D3 Global, das von einem Konsortium von Investoren wie Shima Capital, Lightshift, Dispersion Capital, VentureSouq, Infinite Capital, MZ Web3 Fund, Kestrel0x1, Nonagon oder C² Ventures unterstützt wird. Rich Rines von CoreChain Technologies Inc.:

We’re excited to partner with D3 to bridge the divide between traditional Internet and Web3 infrastructure. With over 5 million active wallets since our main net launch, this step aligns with our mission to make Web3 more accessible and intuitive for the next billion users.

CoreChain hat sich darauf konzentriert, dezentralisierte Anwendungen in das Bitcoin-Ökosystem zu integrieren. D3 Global wiederum entwickelt sich zum Magnet für Bewerber aus dem Blockchain-Ökosystem; mit NEAR Foundation (.near), Gate.io (.gate), Viction (.vic) und Shiba Inu (.shib) vertritt man bereits vier weitere Unternehmen, die eine Bewerbung angekündigt haben. Interessenten müssen sich aber noch eine Weile gedulden: Bewerbungen für neue Domain-Endungen nimmt ICANN nach aktuellem Stand erst im 2. Quartal 2026 entgegen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top