nTLDs

Warnung vor Missbrauch von Unternehmensendungen wie .inc und .corp

Jeffrey W. Bullock, Außenminister des US-Bundesstaats Delaware, hat die Internet-Verwaltung ICANN eindringlich dazu aufgefordert, die Vergabe von Top Level Domains wie .inc, .corp, .llp, .ltd, .company und .llc streng zu regulieren.

In einem Schreiben vom 14. August 2018 warnte er vor ernsthaften öffentlichen Bedenken und insbesondere der Möglichkeit eines Missbrauchs in der Nutzung dieser Endungen, die das Vertrauen in das Registersystem gefährdet. Keine der Endungen sollte daher ohne ein Verifizierungsverfahren betrieben werden. Dabei sparte er nicht mit scharfer Kritik: „Time and again, ICANN has revealed an unwillingness to consider the arguments my colleagues and I have presented.“ ICANN hat bisher nicht reagiert; allerdings sind Domains unter .corp, .inc, .llc und .llp derzeit noch nicht registrierbar. Der Bundesstaat Delaware hat traditionell ein liberales Gesellschaftsrecht. So ist die Gründung einer US-Corporation nach dem Recht von Delaware von jedem Ort der Erde aus schriftlich möglich, es ist kein Mindestkapital nötig. Aus diesem Grund sind zahlreiche Unternehmen dort registriert, darunter Weltfirmen wie The Coca-Cola Company, General Motors, Google, Walt Disney Company und McDonald’s Co.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top