nTLDs

.vip Registrierungsaufschwung Dank China

Minds+Machines Group Limited hat die Registrierungszahlen für .vip praktisch binnen Nacht explodieren lassen: wie die Registry bekanntgab, seien aus China Bestellungen für 200.000 .vip-Domains im Wert von US$ 1,3 Millionen eingegangen.

Eingeschlosen sind sowohl Premium- als auch Standard-Domains, insbesondere 61 Premium-Domains, die kürzlich bei einer Auktion über den chinesischen Registrar eName unters Volk gebracht wurden. Mutmaßungen, dass damit nur kurzfristig für Erfolg gesorgt werden könnte, tritt Minds+Machines entgegen: »The order contracts also ensure high renewal rates for the new registrations« heisst es in einer Börsenveröffentlichung. Offensichtlich handelt es sich nicht nur um Registrierungsverträge, die schon nach Ablauf des ersten Jahres gekündigt werden können. Minds+Machines gehe weiterhin davon aus, dass sich die praktische Umsetzung bereits in Kürze bei nTLDstats.com niederschlage, und in der Tat: seit 1. April 2017 stiegen die Registrierungszahlen von knapp unter 600.000 auf über 800.000 Domains. Ob es Minds+Machines darüber hinaus gelingt, wie angekündigt zum Jahresende 2017 auf rund eine Million .vip-Domains zu kommen, werden die kommenden Monate zeigen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top