nTLDs

Toronto macht sich für .toronto bereit

Toronto, Hauptstadt der Provinz Ontario und mit 2,96 Mio. Einwohnern die größte Stadt Kanadas, bereitet offenbar eine Bewerbung um die neue Top Level Domain .toronto vor.

Darauf deutet zumindest ein Eintrag der Canadian Internet Registration Authority (CIRA) im Lobby-Register der Stadt hin. Dort heißt es unter anderem:

CIRA will be discussing the merits for the City of Toronto to apply or not to apply for the .TORONTO top level domain when the next application round is opened by the Internet Corporation for Assigned Names and Numbers.

Zeitlich ist das Lobbying vorerst bis 31. März 2023 angelegt. Nähere Informationen zum Beispiel zu den Vergaberegelungen oder den Kosten gibt es in dieser frühen Phase nicht. Die Endung .toronto würde sich damit einreihen in eine Schar von anderen Städte-TLDs wie .berlin, .koeln, .nyc, .boston, .miami oder .vegas. Die zahlenmäßig erfolgreichste ist .tokyo, die aktuell ca. 300.000 Registrierungen verzeichnet. Sollte sich Toronto für eine Bewerbung entscheiden, ist vor allem aber offen, wann die Bewerbung eingereicht werden könnte; die Internet-Verwaltung ICANN hat noch kein Startdatum für ein weiteres Bewerbungsfenster genannt. Ein Start vor dem Jahr 2024 gilt deshalb als äusserst unwahrscheinlich.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top