Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat die Vergaberegeln für .swiss konkretisiert: sollte die Bewerbung Erfolg haben, steht die Registrierung jedermann offen, der einen Bezug zur Schweiz nachweisen kann.
Dies sieht die »Strategie des Bundes für den Umgang mit Internet-Domain-Namen«, vom Bundesrat verabschiedet am 27. Februar 2013, vor. Der Bund definiert zudem eine zentrale Liste mit schützenswerten Bezeichnungen; da .swiss von der Schweizerischen Eidgenossenschaft bewirtschaftet wird, können so schützenswerte Bezeichnungen durch den Bund reserviert oder blockiert werden. Weitere Details legt der Bund durch eine Ergänzung der Fernmeldegesetzgebung in Konsultation mit relevanten Bundesstellen und interessierten Kreisen fest. Für die Streitbeilegung in Konfliktfällen gelten die von der InternetVerwaltung ICANN entwickelten internationalen Lösungen; gemäss den Vorgaben von ICANN werden mehrere Streitbeilegungsdienste eingerichtet. Diese Streitbeilegungsdienste werden etwa so funktionieren, wie der für .ch bereits bestehende, das heisst im Wesentlichen nach dem Grundgedanken und der rechtlichen Konzeption der .ch-Streitbeilegung. Ausdrücklich offen lässt sich die Schweiz, ob man sich im Rahmen der Liberalisierung des Domain-Namen-Marktes bei ICANN erneut für das Betreiben von TLDs bewirbt; dies soll im Einzelfall entschieden werden.