Die US-amerikanische XYZ.COM LLC, Registry der aufgrund ihrer Marketing-Aktionen umstrittenen neuen Top Level Domain .xyz, hat sich von der eigenen Einschätzung distanziert, dass es sich bei der Endung .xyz um die »nächste .com« handelt.
VeriSign Inc. sah hierin einen Verstoß gegen den Lanham Act und erhob Klage beim »Eastern District of Columbia«. In der nun veröffentlichten Klageerwiderung macht XYZ.COM LLC geltend, dass es sich bei dieser Behauptung mehr um Werbung sowie ein »marktschreierisches Anpreisen« handeln würde; Fakten hätten dabei nicht im Vordergrund gestanden. Im Gegenteil würde VeriSign sogar profitieren, da die Werbung .com als die populärste und erfolgreichste Top Level Domain bestärkt. Möglicherweise würde .com jetzt mehr Domains verkaufen, da man VeriSign als Marktführer beworben habe. Insgesamt zielen die Ausführungen von XYZ.COM LLC eher darauf ab, den Schaden zu begrenzen. Wer den Rechtsstreit gewinnt, entscheidet sich frühestens am 8. Mai 2015; dann findet die erste Gerichtsverhandlung statt.
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