nTLDs

Streit um .web-Vergabe und Schadensersatz dauert an

Nu Dot Co LLC, dank finanzstarker Hilfe von VeriSign Inc. designierte Verwalterin der neuen Top Level Domain .web, muss weiter auf die endgültige Entscheidung warten.

Der von der Donutstochter Ruby Glen LLC angestrengte Schadensersatzprozess in Höhe von mindestens US$ 22,5 Mio. gegen ICANN zieht sich in die Länge. Vor dem United States District Court of California hat ICANN eine Fristverlängerung bis 26. Oktober 2016 erbeten und bekommen. Zur Begründung hat ICANN darauf verwiesen, aktuell einige der Themen, die in der inzwischen erweiterten Klage angesprochen werden, im Rahmen interner Mechanismen zu untersuchen; genauere Details wurden nicht öffentlich. Da Donuts mit dem Fristverlängerungsgesuch einverstanden war, scheint man es dort entweder nicht besonders eilig zu haben, oder auf günstige Ergebnisse zu hoffen. Doch auch Afilias lässt nicht locker; am 09. September 2016 forderte Vizepräsident Scott Hemphill die Internet-Verwaltung erneut auf, das .web-Gebot von Nu Dot Co zurückzuweisen. Damit bleibt die Sach- und Rechtslage vorerst weiter unklar; und eine Delegierung von .web steht unverändert in den Sternen, so dass es bis zur Registrierung der ersten Domains noch eine Weile dauern wird.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top