Die Internet-Verwaltung ICANN hat im Streit um die Einführung der neuen Top Level Domains .hotels bzw. .hoteis ein weiteres Hindernis aus dem Weg geräumt.
Der holländische Online-Reiseanbieter Booking.com B.V., selbst Bewerber um .hotels, hatte sich im »Independent Review Process« an das International Centre for Dispute Resolution gewandt und unter anderem geltend gemacht, dass trotz ihrer Ähnlichkeit die gemeinsame Behandlung sowohl von .hotels als auch .hoteis in einem »contention set« unzulässig sei. Ein Panel teilte zwar einige der Bedenken von Booking.com B.V. insbesondere im Hinblick auf fehlende Rechtsmittelverfahren im so genannten »String Similarity Review Process«; es kam jedoch zu dem Ergebnis, dass zumindest weder gegen Regelungen im Bewerberhandbuch noch gegen ICANN-Statuten verstossen worden sei. Folglich war die Beschwerde zurückzuweisen. Damit dürfte letztlich eine Auktion darüber entscheiden, wer den Zuschlag erhält; ein Datum dafür steht aber noch nicht fest.
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