nTLDs

Sportendung .sports bietet eine erste Webseite

Die in Lausanne ansässige »Global Association of International Sports Federations« (GAISF) hat die ersten Botschafter-Webseiten unter der neuen Top Level Domain .sport online geschaltet.

Unter sportaccord.sport macht der Verband derzeit Werbung für ein Treffen an der Gold-Küste (Queensland/Australien), das im Mai 2019 stattfindet und für das die Registrierung am 4. Oktober 2018 beginnt. Nach Angaben von Nis Hatt, Managing Director von SportAccord, hat man sich bewusst für .sport entschieden, um eine erhöhte Vertrauenswürdigkeit zu gewinnen. Davon unberührt bleibt der weitere Fahrplan für die Einführung: seit dem 4. September 2018 läuft eine »consolidated launch period«, die bis zum 6. November 2018 andauert; dort sind .sport-Domains zu Premium-Preisen erhältlich. Die Phase der »General Availability« startet dann am 8. Januar 2019. Als »Community-TLD« steht .sport nicht jedermann zur Registrierung offen, sondern setzt eine Mitgliedschaft voraus, wobei die GAISF davon spricht, dass damit »federations, sport organizations and governing bodies, clubs and teams, cities and public authorities, athletes and practitioners, sport organizers, event sponsors, sport brands and corporate partners, sport media, and sport facilities« gemeint sind.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top