nTLDs

Sony schaltet wieder Werbung mit einer .sony-Domain

Die japanische Sony Corporation hat damit begonnen, das Potential ihrer Top Level Domain .sony zu erschließen.

Nachdem man im November 2015 zunächst mit assismoneypenny.sony anlässlich des Kinostarts des neuen James-Bond-Films Spectre einen ersten, kurzzeitig angelegten Versuch gestartet (und durch Domain-Löschung wieder beendet) hat, folgt nun mit lostinmusic.sony der zweite Anlauf. Über die Domain ist eine farbenfrohe Webseite erreichbar, die für eine Serie von Musikkonzerten sowie die VR-Technologie der PlayStation wirbt. Zudem wird der Hashtag #lostinmusic in sozialen Medien wie Instagram und twitter aktiv eingesetzt. Die Domain lostinmusic.com schlummert einstweilen mit einer Verkaufsanzeige vor sich hin; die US$ 8.000,00, die ihr Inhaber verlangt, war offenbar bisher niemand bereit zu bezahlen. Hinzu kommt, dass Sony lostinmusic.sony nicht nur zur Weiterleitung nutzt, sondern ein originäres Angebot schafft – auch wenn die Inhalte parallel über sony.com/lostinmusic zu erreichen sind. Bleibt zu hoffen, dass viele .brands dem Vorbild von Sony folgen und sich der Welt ebenfalls unter eigener Top Level Domain präsentieren. Selbst Sony hat reichlich Nachholbedarf: aktuell sind nur 8 .sony-Domains registriert.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top