nTLDs

.shop bei GMO Registry noch nicht in trockenen Tüchern

Die japanische GMO Registry Inc. muss um den Verwaltervertrag für .shop fürchten: am 26. Januar 2016, also einen Tag vor Beginn der ICANN-Auktion, hat Mitbewerber Commercial Connect LLC ein IRP-Verfahren (Independent Review Process) eingeleitet mit dem Ziel, die Internet-Verwaltung von der Delegierung und Unterzeichnung des Registry-Vertrages abzuhalten.

In dem Eilantrag erhebt Commercial Connect den Vorwurf, dass ICANN in mehrfacher Hinsicht gegen die eigenen Statuten, das Bewerberhandbuch, die Vergabebedingungen für Top Level Domains sowie nationales und internationales Recht verstoßen hat. So habe unter anderem die Economist Intelligence Unit, die über die Community-Bewerbung von Commercial Connect negativ entschieden habe, rechtswidrig eigene Verfahrensregeln entwickelt. Ob GMO trotz eines Höchstgebots von US$ 41.501.000,– nun ernsthaft um .shop fürchten muss, gilt als eher unwahrscheinlich. Dessen ungeachtet wird sich der Start der Registrierung aber auf jeden Fall verzögern; bisher sahen die inoffiziellen Planungen vor, dass .shop Anfang 2017 mit der Live-Phase beginnt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top