Der indische Finanzdienstleister Shriram Capital Ltd., Teil eines umfangreichen Unternehmenskonglomerats, hat den Registry-Vertrag für die Marken-Endung .shriram mit der Internet-Verwaltung ICANN gekündigt.
Anders als praktisch alle .brands zuvor begründet Shriram Capital diesen Schritt, und zwar unter einem Verweis auf die Corona-Krise:
Due to unprecedented Covid-19 effect on the business, we have no other option but to terminate the registry agreement with effect from 3lst March 2020.
Auch wenn die Regelung nicht zitiert wird, wertet ICANN diesen Verweis als Kündigung gemäß Sektion 4. 4 b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Die Endung wurde am 24. Dezember 2014 delegiert, die Zahl der registrierten Domains kam jedoch nie über 50 hinaus; in vielen Fällen wurden sie lediglich zur Weiterleitung auf ein .com-Angebot genutzt.