nTLDs

.nyc bezieht Nutzer bei Entscheidungen mit ein

Die Stadt New York geht bei der Vergabe ihrer Top Level Domain .nyc neue Wege: im Interesse einer effektiven Verwaltung soll die Öffentlichkeit mitentscheiden, wie sich die Registrierung künftig gestaltet.

Konkret möchte man beispielsweise wissen, wie viel die Registrierung kosten soll, ob es unterschiedliche Gebührenmodelle für Unternehmen und Einzelpersonen geben soll, ob einige der 3.000 Premium-Domains an den Höchstbietenden versteigert oder auf andere Weise vergeben werden sollen oder wie soll die New Yorker Öffentlichkeit mit .nyc vertraut gemacht werden. An der so genannten »Nexus Policy« wird man allerdings keine Änderungen zulassen. Sie sorgt dafür, dass .nyc lediglich von solchen Personen oder Organisationen registriert wird, die über eine tatsächliche physische Adresse innerhalb des Stadtgebiets verfügen; reine Briefkastenadressen (»P.O. Box«) reicht nicht aus. Gänzlich ohne Grenzen ist die Mitsprache der Öffentlichkeit ohnehin nicht: im Rahmen eines Memorandum of Understanding (MOU) haben sich das Department of Information and Telecom Technology, die Economic Development Corporation und das Office of Innovation and Technology bereits auf Grundzüge verständigt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top