nTLDs

Neuer Fahrplan vorgestellt

Markiert der 28. September 2013 den historischen Auftakt für die Sunrise-Phasen der ersten neuen Top Level Domains? Darauf deutet zumindest der aktuelle Fahrplan, den die Internet-Verwaltung vor wenigen Tagen vorgestellt hat. Kein Termin ist jedoch in Stein gemeißelt.

Ein für 5. Juni 2013 angesetztes Webinar bot ICANN Gelegenheit, um alle Beteiligten des nTLD-Programms auf den aktuellen Stand zu bringen. Demnach haben bisher 518 Bewerbungen die Phase der »initial evaluation« erfolgreich durchlaufen, vier weitere Bewerber müssen ausserdem in der Phase der »extended evaluation« nachsitzen. Eine Auszeit nehmen sich derzeit 60 Bewerbungen, da es zu Änderungen in den Antragsunterlagen gekommen ist. Weiter im Anstieg begriffen ist die Zahl der Rückzieher, die ICANN tagesaktuell mit 71 bezifferte; inzwischen sind es mindestens 74. Prominentester Aussteiger ist der französische Kosmetikhersteller L’Oréal, der die Bewerbung um .loreal nicht weiterverfolgt. Mit weiteren Bewerbungen, darunter Marken-Endungen wie zum Beispiel .maybelline oder .garnier und generische Endungen wie etwa .makeup, .skin oder .hair, bleibt man allerdings nach bisherigem Stand an Bord. Ebenfalls nicht mehr dabei ist .catalonia.

Für den weiteren Verlauf des Prüfungsverfahrens sieht der aktualisierte Fahrplan vor, dass die Phase der »initial evaluation« bis September 2013 verlängert wird; unmittelbar im Anschluss folgt sodann die Phase der »extended evaluation«. Bereits am 15. Juli 2013 will ICANN mit dem Pre-Delegation Testing beginnen; pro neuer Endung plant ICANN dafür einen Zeitraum von zwei Wochen ein, wobei jeweils mehrere Endungen parallel getestet werden. Am 28. August 2013 könnten dann die ersten neuen Endungen durch die IANA (Internet Assigned Numbers Authority) delegiert werden, wobei ausschließlich internationalisierte Endungen den Anfang machen. Damit könnten die ersten Sunrise-Phasen für solche IDNS am 28. September 2013 beginnen. Allerdings wies ICANN mehrfach darauf hin, dass es sich um ein »best case scenario« handelt, also bestenfalls den Idealfall behandelt. Angesichts der Intervention des Governmental Advisory Committee (GAC), das zuletzt mit einem in Peking veröffentlichten Kommuniqué dazwischengrätschte, ist ein solcher Idealfall jedoch alles andere als realistisch. Beleg hierfür ist unter anderem, dass ICANN unter dem Druck des GAC das weitere Prüfungsverfahren für folgende Endungen gestoppt hat: .shenzhen (IDN in chinesisch), .persiangulf, .guangzhou (IDN in chinesisch), .amazon, .amazon (IDN in japanisch), .amazon (IDN in chinesisch), .patagonia, .date, .spa, .yun, .thai, .zulu, .wine und .vin.

Für Spannung sorgen indessen auch die ersten Auktionen für jene Endungen, bei denen mehr als eine Bewerbung bei ICANN eingegangen ist. Wie das Unternehmen Innovative Auctions Limited mitteilte, wurde für folgende Endungen ein Zuschlag an den jeweils Meistbietenden erteilt: .club, .college, .luxury, .photo graphy, .red und .vote. Im Fall von .club konnte sich .Club Domains LLC durchsetzen, bei .photography behielt die zu Donuts gehörende Sugar Glen LLC die Oberhand. Insgesamt wurde für alle sechs Endungen ein Auktionserlös von US$ 9,01 Millionen erzielt, pro Endung also im Durchschnitt etwa US$ 1,5 Millionen; Einzelbeträge nannte Innovative Auctions nicht. Für die kommenden Monate kündigte das Unternehmen weitere Auktionen an.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top