nTLDs

Neue Hoffnung für .amazon

Die in Luxembourg ansässige Amazon EU S.à r.l. darf sich bei der Bewerbung um die neue Top Level Domain .amazon neue Hoffnung machen.

Anlässlich einer Sitzung von ICANNs New gTLD Program Committee (NPGC) am 5. November 2013 wurde beschlossen, die Entscheidung über ein so genanntes »request for reconsideration« zurückzustellen und, so heisst es wörtlich, die Diskussion bei einem anderen Meeting fortzusetzen. Eine nähere Begründung zum Inhalt der Entscheidung lieferte das NPGC in seinem Beschluss nicht. Der Beschluss gewinnt an Bedeutung, wenn man berücksichtigt, dass ähnliche Begehren von Hotel Top Level Domain S.a.r.l. (.hotels), DISH DBS Corp. (.direct) und der Merck KGaA (.merck) zurückgewiesen wurden. Ob sich ICANN allerdings gegen den politischen Druck der Anrainerstaaten der Amazonas-Region wie Peru, Bolivien, Ecuador, Guyana und Argentinien durchsetzen kann, bleibt zweifelhaft. Zuletzt hat das »Committee on Foreign Affairs and National Defense« des brasilianischen Senats eine neue Resolution verabschiedet, das die brasilianische Regierung dazu verpflichtet, gegen die Einführung von .amazon förmlich bei ICANN zu protestieren.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top