nTLDs

Neue Endung .app startet mit großer Akzeptanz

Charleston Road Registry Inc., Tochtergesellschaft des US-Suchmaschinenbetreibers Google Inc., hat mit der neuen generischen Top Level Domain .app einen Traumstart hingelegt.

Nachdem schon die Phase des »early access« mit über 7.500 Registrierungen innerhalb der ersten fünf Tage trotz deutlich erhöhter Registrierungsgebühren überdurchschnittlich gut lief, wurden am ersten Tag der Live-Phase, am 8. Mai 2018, deutlich über 100.000 .app-Domains registriert. Mittlerweile steht .app bei rund 200.000 Registrierungen, wovon allerdings über 95 Prozent geparkt sind. Wer auf einen raschen Verkauf seiner .app-Domain hofft, dürfte sich indes getäuscht haben. Im WHOIS weist Google offenbar im Vorgriff auf die Datenschutzgrundverordnung keinen Namen, keine Anschrift und keine eMail-Adresse des Domain-Inhabers aus, was eine Kontaktaufnahme für Kaufinteressenten erschwert. Wer seine .app-Domain dagegen selbst aktiv nutzen möchte, sollte auf die Besonderheiten achten: Websites unter der Endung .app sind nur über »https« erreichbar und erfordern ein SSL-Zertifikat.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top